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Vorsicht Wildwechsel! Zeitumstellung erhöht Unfallrisiko

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Schwerin – Mit der Zeitumstellung von Sommer- auf Winterzeit am kommenden Sonntag (26.10.) steigt für Autofahrer die Wildunfall-Gefahr. Der Grund: Indem die Uhr um eine Stunde zurückgestellt wird, fällt der Berufsverkehr weitestgehend genau in die Dämmerung und somit in die Zeit der Nahrungssuche von Wildtieren. Neben unzähligen Igeln, Mardern, Greif- und Singvögeln, sterben jedes Jahr im Durchschnitt allein etwa 200.000 Rehe und über 20.000 Wildschweine im Straßenverkehr. 247.000 Wildunfälle ereigneten sich nach Angaben der deutschen Versicherer allein im Jahr 2013. Dabei kann jeder Autofahrer einen Beitrag zur Reduzierung der erschreckend hohen Tieropferzahl leisten, indem man gerade in Risikogebieten die Geschwindigkeit anpasst, so der Deutsche Tierschutzbund.

Besonders gefährlich sind Straßen durch Feld- und Waldgebiete – auch dann, wenn keine Schilder auf den Wildwechsel hinweisen. Zur Vorbeugung ist dort immer eine vorsichtige, vorausschauende Fahrweise sinnvoll, rät der Deutsche Tierschutzbund. So lange herannahende Fahrzeuge nicht schneller als 50 bis 60 km/h fahren, haben Wildtiere zumindest noch eine Chance zur Flucht. Autofahrer sollten einen ausreichenden Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten, bremsbereit sein und die Seitenstreifen im Blick behalten. Nur so hat der Fahrer die Möglichkeit, rechtzeitig zu bremsen. Taucht Wild am Straßenrand auf, kann man versuchen, es durch lautes Hupen auf die Gefahr aufmerksam zu machen und vom Straßenrand zu vertreiben. Die Scheinwerfer aufzublenden bewirkt eher das Gegenteil. Das grelle Licht kann die Tiere verwirren und ihnen jede Orientierungsmöglichkeit nehmen. Oft geraten sie erst dadurch wirklich in Gefahr. Zudem ist zu beachten, dass einem Tier, das die Straße überquert, oft weitere folgen.

Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Wildunfall, ist umgehend die Unfallstelle abzusichern und die Polizei vor Ort zu informieren. Jeder Fahrzeugführer hat die ethische und gesetzliche Verpflichtung, sich um ein angefahrenes Tier zu kümmern. Aber auch eine Person, die den Unfall nicht selbst verursacht hat, sollte nicht wegschauen, sondern handeln.

Erste Hilfe bei Unfällen

Immer wieder kommt es vor, dass ein Tier, offensichtlich sich selbst überlassen, am Straßenrand umherirrt. Viele Tiere verunglücken im Straßenverkehr. Während kleine Wildtiere (z.B. Igel, Kröten) meist tot aufgefunden werden, liegen größere Tiere (Katzen, Rehe, Füchse) nicht selten verletzt am Straßenrand.

Was ist zu tun?

Als Fahrzeugführer ist es meine ethische und gesetzliche Verpflichtung, mich um ein angefahrenes Tier zu kümmern. Das fordert auch das Tierschutzgesetz. Ein häufiges Motiv, einem Tier nicht zu helfen, ist die eigene Hilflosigkeit. Der Fahrzeugführer, der ein Tier findet oder selbst ein Tier angefahren hat, weiß nicht, was er tun soll.

 

Ein Haustier wurde angefahren

Generell gilt: Ruhe bewahren! Panik hilft dem Tier jetzt nicht. Folgendermaßen sollten Sie vorgehen:

  • Unfallstelle absichern, damit kein anderes Fahrzeug in die Unfallstelle hineinfährt
  • Eine Decke ausbreiten
  • Das Tier vorsichtig auf die Decke legen
  • Ist das Tier bei Bewusstsein: Mit einer Hand das Tier an der Nackenhaut festhalten; die andere Hand unter das Tier legen. Mit dem Nackengriff verhindert man Abwehrreaktionen des Tieres.
  • Ist das Tier ohne Bewusstsein: Beide Hände unter das Tier legen; Kopf stützen vorsichtig auf die Decke legen; Zunge herauslagern, Herzmassage (durch mehrmaligen kurzen Druck auf den Brustkorb)
  • Anruf bei der Polizei: Die Polizei soll sofort die Adresse des nächsten diensthabenden Tierarztes oder einer Tierklinik heraussuchen.
    Tierkliniken müssen sicherstellen, dass sie 24 Stunden am Tag erreichbar sind (ist dies nicht der Fall, dürfen sie sich nicht Tierklinik nennen).
  • Rufen Sie / oder die Polizei sofort bei dem Tierarzt / der Tierklinik an. Bringen Sie / oder evtl. die Polizei das Tier dort vorbei. Die berufliche Ethik verpflichtet den Tierarzt, lebenserhaltende Maßnahmen einzuleiten.

 

Ein Wildtier wurde angefahren

Auch ein Wildtier, etwa ein Fuchs, oder ein  Reh, das angefahren wurde, darf auf keinen Fall unversorgt am Straßenrand zurückgelassen werden. Wildtiere sind in den allermeisten Fällen allerdings so schwer verletzt, dass sie an ihren Verletzungen sterben oder getötet werden müssen.

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, bei einem Wildschaden noch vor Ort die Polizei zu informieren. Aber auch eine Person, die den Unfall nicht selbst verursacht hat, sollte nicht wegschauen, sondern handeln.

Die wichtigsten Schritte:

  • Ruhe bewahren! Panik hilft dem Tier nicht.
  • Unfallstelle absichern, damit kein anderes Fahrzeug in die Unfallstelle hineinfährt (Warndreieck, Warnblinker, Warnweste)
  • Anruf bei der Polizei oder Feuerwehr:  Angaben zur Unfallstelle. Wichtig: Verlassen Sie die Unfallstelle nicht bis die Rettungskräfte oder der Jagdausübungsberechtigte tatsächlich eingetroffen sind und teilen Sie dies den Rettungskräften bei Ihrem ersten Anruf gleich mit. Damit schließen Sie aus, dass das Tier womöglich stundenlang an der Unfallstelle liegen bleibt. Sollte auch nach einer halben Stunde noch Niemand am Unfallort eingetroffen sein, rufen Sie erneut bei den Rettungskräften an. Stellen Sie sicher, dass wirklich jemand in angemessener Zeit an der Unfallstelle eintrifft.
  • Bei verletzten Füchsen oder Rehen: Halten Sie Abstand zu den Tieren, bis professionelle Hilfe eintrifft. Verletzte Füchse oder Rehe können sehr wehrhaft und unberechenbar sein und den Finder ggf. gefährden.
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