Schwerin (ots) – Am Nachmittag des 25.10.14 führten Polizeibeamte des Polizeihauptrevieres Schwerin eine routinemäßige Verkehrskontrolle durch. Aufgefallen war ihnen ein Pkw-Fahrer, der nicht vorschriftsmäßig angegurtet war.
Bei der Kontrolle bemerkten die Beamten Alkoholgeruch bei dem Fahrer. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 0,66 Promille. Da derzeit in Deutschland für Pkw-Führer die 0,5-Promille-Grenze gilt, wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.