Schwerin – Ein 64-jähriger Sportbootführer aus Hildesheim befuhr in den Morgenstunden des 25.10.2014 den Schweriner Innensee in Richtung Störkanal. Aufgrund von mangelnder Revierkenntnis beachtete er nicht die Betonnung der Untiefe "Großer Stein" und lief auf dem steinigen Grund auf. Aus eigener Kraft konnte sich der Urlauber mit seinem Stahlboot nicht befreien, sodass die Wasserschutzpolizeiinspektion Schwerin und Kräfte der DRK Wasserwacht Schwerin informiert wurden und zum Einsatz kamen.
Das Sportboot konnte durch die Technik der DRK Wasserwacht Schwerin vom "Großen Stein" gezogen und in tieferes Wasser geschleppt werden. Da das Fahrzeug fahrbereit war, setzte der Urlauber anschließend seine Reise fort.
Eventuelle Schäden am Unterwasserschiff waren vor Ort nicht sichtbar.
Durch die Wasserschutzpolizei Schwerin wurde der Sportbootunfall aufgenommen und das entsprechende Meldeblatt gefertigt. Zudem muss der Sportbootführer mit einem Verwarnungsgeld rechnen, da er gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht im Schiffsverkehr verstoßen hat.