Schwerin (ots) – Der Minister für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommerns und Sprecher der unionsgeführten Innenressorts der Länder Lorenz Caffier will die Verbindungen zwischen rechtsextremistischer Szene, Hooligan- und Ultraszene auf der nächsten Innenministerkonferenz beraten und hat heute einen entsprechenden Tagesordnungspunkt angemeldet. "Gewaltbereiten Gruppierungen darf nicht tatenlos die Straße überlassen werden und die Dimension von Straßenmilitanz, wie wir sie in Köln erlebt haben, darf sich nicht wiederholen", begründete der Minister den Antrag.
"Das geltende Versammlungsrecht bietet Eingriffs- und Verbotsmöglichkeiten, die wir stärker als bisher nutzen müssen."
Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommerns beobachtet Vernetzungsbemühungen der rechtsextremistischen Szene sehr aufmerksam. Es liegen bislang keine Erkenntnisse vor, die auf die Bildung von Personenzusammenschlüssen innerhalb der rechtsextremistischen Szene Mecklenburg-Vorpommerns unter dem Label "Hooligans gegen Salafisten" hindeuten. Das Thema an sich wird in der Szene jedoch durchaus diskutiert.
Im Vorfeld der Veranstaltung in Köln am 26.10.2014 kam es in der rechtsextremistischen Szene zu Mobilisierungen über die sozialen Netzwerke und klar ist, wie in Filmaufnahmen auch zu sehen, dass Anhänger der hiesigen rechtsextremistischen Szene an der Demonstration teilgenommen haben. Im intensiven Daten- und Informationsaustauch der Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes läuft derzeit noch die Auswertung, zumal am 26.10.2014 zeitgleich das Spiel der 3. Liga Borussia Dortmund II gegen FC Hansa Rostock mit Spielort in Dortmund stattfand und es die üblichen Fananreisen der Rostocker Fußballszene nach Nordrhein-Westfalen gab.
Die Zahl der bisher festgestellten Demonstrationsteilnehmer liegt im einstelligen Bereich. Nach den vorliegenden Listen zu den freiheitsentziehenden Maßnahmen im Zusammenhang mit der "HoGeSa" Versammlung kam keiner der in Gewahrsam genommenen Personen aus Mecklenburg-Vorpommern.
Innenminister Caffier wies darauf hin, dass Hooligans aufgrund der geltenden Rechtslage nicht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen. "Wir müssen deshalb insbesondere untersuchen, wie sich die Hooligan- und Ultraszene zusammengeschlossen und politisiert hat.
Dabei sollte gegebenenfalls auch wissenschaftlicher Sachverstand einbezogen werden." Zum Abschluss betonte der Minister noch einmal das hohe Gut der Meinungs-, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit.
"Aber Behörden müssen und dürfen nicht zuschauen, wie sich ein Zweckbündnis aus militanten Rechtsextremisten und Gewaltfans hinter den Grundrechten versteckt. Ich habe veranlasst, dass Verfassungsschutz und Polizei alle Erkenntnisse Mecklenburg-Vorpommerns über Reisebewegungen der Szenen den Behörden von Berlin und Hamburg zur Verfügung stellen, um sie damit bei der Vorbereitung eines möglichen Demonstrationsverbots zu unterstützen bzw. um zu einer noch präziseren Lageeinschätzung beizutragen."