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Lorenz Caffier:Bei rechtsextremistischen Konzerten energisch durchgreifen

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Schwerin (ots) – Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier bekräftigt, dass die Polizei auch zukünftig energisch und konsequent gegen alle extremistischen Konzertveranstaltungen in unserem Land vorgehen wird. In der Nacht von Freitag zu Samstag hat die Landespolizei in Greifswald ein Konzert der rechten Szene beendet. Hierbei kam es auch zu tätlichen Übergriffen von Rechtsextremisten auf die Polizei.

"Wer den Rechtsfrieden in unserem Land stört, kann nicht mit der Nachsicht des Staates rechnen. Bei Konzertveranstaltungen, die nur als Deckmantel dienen, um Zusammenrottungen von extremistischen Kräften zu legitimieren, ist die Landespolizei zu recht gesetzlich verpflichtet, konsequent einzuschreiten und diese Veranstaltungen zu unterbinden", erklärt Innenminister Lorenz Caffier. "Für die Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts innerhalb der subkulturellen Szene spielt das Medium Musik weiterhin eine entscheidende Rolle. Daher muss gerade in diesem Bereich energisch durchgegriffen werden."

Nachdem dem Veranstalter und den rund 500 Teilnehmern durch die Polizei eröffnet wurde, dass die Veranstaltung verboten sei und deshalb diese umgehend zu beenden ist, wurden die vor Ort eingesetzten Polizistinnen und Polizisten von zum Teil vermummten Personen beschimpft sowie mit Steinen und Flaschen beworfen.

Innenminister Lorenz Caffier verurteilt dieses Vorgehen scharf und sieht sich in seiner Auffassung bestätigt, dass Rechtsextremisten unsere Verfassungsordnung grundlegend ablehnen und Gewalt als legitimes Mittel ansehen.

"Die braunen Ideologen versuchen mit aggressiv-kämpferischen Methoden unsere Demokratie und den Rechtsstaat abzuschaffen", so Innenminister Caffier. "Die Ereignisse zeigen wieder einmal, dass die Gefahr von rechts nicht unterschätzt werden darf. Daher gehören auch künftig gewaltorientierte Rechtsextremisten in den Fokus der Beobachtung unserer Sicherheitsbehörden."

Wie in Greifswald geschehen sollen rechte Konzertveranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich im Vorfeld verhindert oder aufgelöst werden. Allerdings sind solchen Maßnahmen enge rechtliche Schranken gesetzt. Eine Verhinderung bzw. Auflösung kommt dann in Betracht, wenn konkrete Hinweise auf zu erwartende Straftaten vorliegen oder aber Straftaten begangen werden. Die Vorbereitungen für derartige Musikveranstaltungen laufen in aller Regel äußerst konspirativ, so dass sich ein vorbeugendes Einschreiten oftmals nicht nur aus rechtlichen Gründen schwierig gestaltet. Das polizeiliche Einschreiten, wird zudem vielfach erschwert durch eine völlige Abschirmung der Konzerte, die zum Teil auf privatem Gelände stattfinden und als private "Feiern" deklariert werden.

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