Baierbrunn (ots) – Laut Unfallforschung der Versicherer (UDV) ist Alkoholgenuss ein häufiger Grund für von Radfahrern verursachte Unfälle. Viele wissen nicht einmal, dass sie sich schon mit einer geringen Promillezahl auf dem Rad strafbar machen. Wie für das Auto gilt: Wer mit 0,3 Promille unsicher fährt oder einen Unfall verursacht, dem drohen Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe, berichtet die "Apotheken Umschau". Bei Wiederholungstätern kann sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Ab 1,6 Promille auf dem Rad heißt es auf jeden Fall Abschied nehmen vom Führerschein, möglich ist das aber auch schon bei niedrigeren Werten.
- Anzeige -
- Advertisement -