Schwerin – Seit der neuen Gebürenreform die am 01. Januar 2013 gekommen ist, muss für jeden einzelnen Richterplatz mit Computer eine Rundfunkgebühr bezahlt werden. Diese Gebühr kommt der Justiz in Deutschland, jetzt teuer zu stehen. Die Kosten für die bereits unterfinanzierte Justiz explodiert.
Laut, dem hessischen Justizministers Jörg-Uwe Hahn der sein Unverständnis zum Ausdruck bringt, ist der Beitrag für die „Ordentliche Gerichtsbarkeit in Hessen“ um das Zehnfache gestiegen. Das bedeutet, dass die Kosten von 5910,- Euro in 2012 auf 60.770,- Euro in 2013 gestiegen ist.
Desweiteren führt die neue Gebührenreform, dass Häftlinge umsonst gucken können und der Staat für seine Richter deutlich mehr zahlen muss. Der Grund, dass ein Häftling keine Gebühren mehr zahlen muss, ist, da ein Haftraum kein Wohnraum ist und damit ist kein Rundfunkbeitrag fällig.
Was durch die GEZ als gerechte Abgabe pro Haushalt geplant war, entpuppt sich als ein El Dorado für die öffentlichen Rundfunkanstalten. Da jeder Mensch nur an einem Fernseher oder Computer arbeiten kann, ist das System schlicht in Schieflage gekommen. Den abkassiert wird jeder als Arbeitnehmer, Privatperson oder Kunde im Geschäft.
Die Kostenexplosion in Hessen ist kein Einzelfall, auch andere Bundesländer beklagen die sehr starke Mehrbelastung.
Aus dem Grund fordern viele Bundesländer eine Umstellung der Rundfunkgebühren. Es muss gewährleistet sein das eine Korrektur des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag möglich ist und eine Absenkung der gebührenpflicht auf die bis zum 31. Dezember 2012 geltende Größenordnung vereinbart wird.