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1 Mio. Euro für die Gesundheitsförderung von Lehrkräften

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Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern investiert seit diesem Schuljahr stärker in den Gesundheitsschutz von Lehrerinnen und Lehrern sowie Erzieherinnen und Erziehern mit sonderpädagogischen Aufgaben (Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung/PmsA) an öffentlichen Schulen als je zuvor. Ziel des ersten Lehrergesundheitsprogramms ist, langfristig Fehlzeiten von Beschäftigten an Schulen zu verringern und möglichst zu vermeiden, dass Unterricht ausfällt. Durch ein Betriebliches Gesundheitsmanagement soll die Gesundheit der Beschäftigten erhalten und gefördert werden. Ihr berufliches Engagement, die Widerstandkraft gegen Stress und die Zufriedenheit am Arbeitsplatz sollen erhöht werden.

„Jeder Arbeitgeber hat Interesse an gesunden und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die gerne zur Arbeit kommen. Dies gilt auch für das Land und seine Beschäftigten an den Schulen“, sagte Bildungsminister Mathias Brodkorb. „Krankheiten und Fehlzeiten von Lehrkräften kann niemand ganz verhindern. Die Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zeigen Beschäftigten an Schulen Wege auf, wie sie mit täglichen Belastungen im Schulalltag besser umgehen können. Wenn Beschäftigte an Schulen motiviert sind, profitieren davon insbesondere die Schülerinnen und Schüler“, so Brodkorb. Es falle weniger Unterricht aus und das Lernen mache mehr Freude.

Schwerpunkte der Maßnahmen zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement sind das Betriebliche Eingliederungsmanagement, der technische, medizinische und soziale Arbeitsschutz sowie die Betriebliche Gesundheitsförderung. Darunter ist die bewusste Steuerung und Integration aller betrieblichen Prozesse zu verstehen, die das Ziel verfolgen, die Gesundheit sowie das Wohlbefinden von Beschäftigten an Schulen zu erhalten und zu fördern. Als langfristiges Handlungskonzept ist ein „Leitfaden für ein Betriebliches Gesundheitsmanagement an den öffentlichen Schulen des Landes“ entwickelt worden.

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement im Überblick

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement sieht u. a. vor, dass Beschäftigte, die länger als sechs Wochen erkrankt sind, auf Wunsch eine individuelle Beratung und Unterstützung durch den Arbeitgeber erhalten. Alle Ziele und Maßnahmen haben das Bildungsministerium, der Lehrerhauptpersonalrat und die Hauptschwerbehindertenvertretung der öffentlichen Schulen in einer Dienstvereinbarung festgelegt. Diese sieht vor, dass arbeitsbedingte Erkrankungen und berufsbedingte Behinderungen vermieden oder abgebaut werden sollen. Ziel der Dienstvereinbarung ist die schrittweise Ausgestaltung und Umsetzung der Hilfe seitens des Arbeitsgebers für Langzeiterkrankte. Diese Berechtigten erhalten auf Wunsch eine individuelle Beratung und Unterstützung vor Ort in den Staatlichen Schulämtern.

Außerdem wird der technische, medizinische und soziale Arbeitsschutz verstärkt. Für alle öffentlichen Schulen und die Staatlichen Schulämter stehen im Bildungsministerium zwei Fachkräfte für Arbeitssicherheit für Beratungen in allen Belangen der Arbeitssicherheit zur Verfügung. Die Angebote des Betriebsarztes durch den Arbeitsmedizinischen Dienst des TÜV Rheinland wurden mit Beginn dieses Schuljahres ausgeweitet. Zum Programm zählen betriebsärztliche Untersuchungen, Impfungen und Fortbildungen.

Im Schuljahr 2014/2015 sind 32 öffentliche Schulen am Programm zur Betrieblichen Gesundheitsförderung ausgewählt worden. Zum Angebot gehört u. a. eine Analyse der Belastungssituation der Beschäftigten. Gemeinsam mit ausgebildeten Moderatoren such das jeweilige Kollegium dann nach geeigneten gesundheitsbezogenen Maßnahmen. „Die Schulen können die Art der Unterstützungsangebote je nach ihren Bedürfnissen frei wählen“, erläuterte Bildungsminister Mathias Brodkorb. „Zum Angebot zählen Fortbildungen zur Teamentwicklung, zum Konflikt- und Stressmanagement oder Trainingsangebote zur Bewegung und Entspannung“, sagte der Minister. Für Schulleiterinnen und Schulleiter gebe es Angebote wie „Gesund Führen und Leiten“ und ein Kommunikationstraining.

Krankenstand der Lehrkräfte

Der Krankenstand der Lehrkräfte sowie PmsA an den öffentlichen Schulen des Landes lag im Schuljahr 2012/2013 bei 5,49 Prozent und damit leicht unter dem Krankenstand der Mitglieder der Barmer-GEK in Mecklenburg-Vorpommern. Die Barmer-GEK weist für ihre Mitglieder im Land im Jahr 2012 einen Krankenstand von 5,54 Prozent aus. Die Barmer-GEK zählt zu den gesetzlichen Krankenkassen mit den höchsten Mitgliederzahlen in Mecklenburg-Vorpommern. Weil die Beschäftigten an den Schulen zum Großteil bei dieser Krankenkasse versichert sind, bieten die Kennzahlen der Barmer-GEK einen besseren Vergleichswert als Angaben in bundesweiten Gesundheitsberichten.

Personelle und finanzielle Verstärkung 

Federführend bei der Betreuung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements für die Beschäftigten an Schulen ist das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V). Insgesamt wurden fünf Stellen neu geschaffen. Neben einer Gesundheitswissenschaftlerin stehen insbesondere vier Beraterinnen in den einzelnen Schulamtsbereichen für die Beschäftigten in den Schulen zur Verfügung.

Im Jahr 2014 stellt das Land für die Gesundheitsförderung der Beschäftigten an Schulen insgesamt 1 Mio. Euro bereit. Im Jahr 2015 stehen insgesamt 1,3 Mio. Euro für die Gesundheitsförderung der Lehrkräfte zur Verfügung.

Anlagen:

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