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Erhöhung Hundesteuer ist beschlossen in Schwerin

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Schwerin – Die Stadtverwaltung legt der Stadtvertretung Entscheidungen vor, um Vorschläge des Beratenden Beauftragten zur Haushaltskonsolidierung und zur Verbesserung der Erträge zu erreichen. Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow: „Die Landeshauptstadt zeigt damit, wie ernst sie die gemeinsame Arbeit mit dem Beratenden Beauftragten nimmt.“

Konkret sollen folgende Maßnahmen realisiert werden:

  • Anpassung der Hundesteuersatzung

Die Hundesteuer steigt von derzeit 90 Euro auf 108 Euro für den Ersthund. Die Stadt rechnet mit einem Ertrag von 47.600 Euro.

  • Erhöhung der Grundsteuer A für landwirtschaftliche Flächen

Der Hebesatz für die Grundsteuer A erhöht sich von 300 v. H. auf 400 v. H. Die Grundsteuer A wird für landwirtschaftlich oder fortwirtschaftlich genutzte Flächen sowie für Kleingartenflächen erhoben. Betroffen sind derzeit 173 Steuerfestsetzungen. Erwartet wird ein jährlicher Mehrertrag von 13.400 Euro.

  • Anpassung der Vergnügungssteuer

Die Steuer auf Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit beträgt derzeit 18% der Bruttokasse eines jeden Spielgerätes in einer Spielhalle. Diese Steuer soll auf 20 % angehoben werden. Beginnend mit der Selbsterklärung der Spielhallenbetreiber für den Monat Januar 2015 soll die erhöhte Steuer gelten. Es werden rd. 85.000 Euro Mehreinnahmen pro Jahr erwartet

  • Entgeltordnung der Stadtbibliothek

Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren können weiterhin die Angebote der Stadtbibliothek kostenfrei nutzen. Es erhöhen sich die Entgelte der Jahreskarte von bisher 15 Euro auf 18 Euro  (ermäßigt von bisher 8 auf 9 Euro). Die Kosten der Partnerkarte steigen von 20 auf 25 Euro. 

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