Schwerin – Wenn die Deutsche Bahn AG bestreikt wird und viele Züge stehen bleiben, werden selbstredend die gekauften Fahrausweise zurückgenommen.
Kommt es „lediglich“ zu Verspätungen, können Reisende die üblichen Ansprüche geltend machen. Dazu kann auch die Erstattung zusätzlicher Kosten z.B. für die alternative Nutzung von Fernbussen oder privaten Eisenbahnen, Taxikosten und gegebenenfalls auch Übernachtungskosten gehören. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, zu der auch eine Bahnfahrt für An- und Abreise gehört, kann den Reisepreis mindern, wenn durch Zugausfälle die Qualität der Reise gelitten hat, z.B. weil sich die gebuchte Reise erheblich verzögert hat.
Auch ein kostenfreier Rücktritt von der kompletten Reise kann in Betracht kommen. Eine Abwälzung von Stornokosten auf eine Reiserücktrittskostenversicherung ist regelmäßig nicht möglich, da das Streikrisiko im Normalfall nicht in diesen Versicherungen abgedeckt ist. Die Versicherungsbedingungen müssen also genau beachtet werden! Wer aber das schöne Herbstwetter nutzen wollte, um einige Tage zu verreisen und dabei mit der Bahn unterwegs sein wollte, wird auf Schwierigkeiten und Kosten stoßen. Insbesondere wird es immer dann unangenehm, wenn schon vor Wochen ein Zimmer gebucht worden ist. Die Buchung eines Zimmers im Rahmen einer Individualreise ist nicht nur eine bloße Reservierung, ohne jegliche Verbindlichkeit.
Wer gebucht hat, ist zur Zahlung des vereinbarten Übernachtungspreises verpflichtet, auch wenn widrige Umstände, wie zum Beispiel ein Streik, die Anreise verzögern oder gar verhindern. Wer also wegen des Bahnstreiks kurzfristig seine Unterkunft storniert, muss damit rechnen, trotzdem zur Kasse gebeten zu werden, es sei denn der Hotelbetreiber kann das Zimmer anderweitig vermieten oder lässt Kulanz walten. Besser dran ist derjenige, der bereits bei der Buchung die Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung vereinbart hat.