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Städteplaner in Schwerin in den 60er Jahren angekommen

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Schwerin – Trotz Ablehnung der Fachausschüsse und Bürger setzt die Stadt das beschleunigte Verfahren zur Bebauung des Nordhafenquartiers mit einem Hochhaus weiter fort.

Bereits die Aufstellung des Satzungsbeschlusses zum „Nordhafenquartier“ lehnten der Umwelt- und Bauausschuss sowie die Ortsbeiräte ab. Dennoch wurde im Hauptausschuss der Beschluss gefasst, den Bebauungsplan aufzustellen, mit der Zusicherung Einwände und Abwägungen abzuwarten.

Jetzt sind 27 Abwägungsvorschläge eingegangen, die von der Stadtverwaltung komplett ignoriert werden. Einwände zur Störung der Sichtachsen und der damit gefährdeten  Aufnahme auf die Liste des UNESCO Welterbes werden ebenso einseitig von der Verwaltung kommentiert wie Hinweise zur Beeinträchtigung der Klimaleitbahn und der Kaltluftschneise in Richtung Stadt.

Dabei wird im Flächennutzungsplan  „Möwenburgpark“ und dem städtebaulichen Rahmenplan „Hafenkante Ziegelsee“ von 2010 sogar empfohlen für die schmale Landzunge keinerlei Bebauung vorzusehen. Im Beschluss der Stadtvertretung heißt es, „Der westliche Bereich der Halbinsel hat insbesondere durch seine prominente Lage im Mündungsbereich zum Ziegelaußensee und seine naturräumliche Ausstattung Bedeutung für die Schaffung einer natürlichen Landmarke und eines landschaftlich attraktiven und öffentlichen Grünraumes, insbesondere auch zur Herstellung des nördlichen Lückenschlusses des Ziegelseerundwegs“.

Cornelia Nagel, Fraktionsvorsitzende der B90/DIE GRÜNEN der Stadtvertretung:

„Bürger, Bürgerinitiativen und Fachgremien sprechen sich gegen die vorgesehene Bebauung aus, was die Verwaltung nicht davon abhält, dass Vorhaben mit einem Eifer und einer Eile durchzudrücken, dass ich mich frage, welche Interessen die Verwaltung hier vertritt. Es ist gerade nicht möglich das Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch, ohne Umweltprüfung  zu führen. Das Gesetz bezieht sich auf Grundflächen bis 20000 Quadratmeter und regelt unmissverständlich, dass bei der Aufstellung im beschleunigten Verfahren „die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen sind“. Für das gesamte Gebiet „Hafenkante Ziegelsee“ existieren neun Bebauungspläne, die diese Größe zweifelsohne überschreiten. Eine sachgerechte Begründung für ihre abweichende Rechtsauffassung lieferte die Verwaltung nicht.

Die Entscheidung wie konkret gebaut werden soll, dem Investor zu überlassen, als Novum  für Flexibilität zu verkaufen, macht sprachlos. Zumal die Stadt auf Ihre Kosten! einen externen Planer mit der Bauleitung beauftragte.“

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