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BZgA ruft zum Impfcheck gegen Masern auf

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Schwerin – Die Masern sind keineswegs eine harmlose Kinderkrankheit und zählen zu den ansteckendsten Erkrankungen überhaupt. In seltenen Fällen kommt es zu einer Gehirnentzündung, die tödlich verlaufen kann. Durch einen vollständigen Masern-Impfschutz bei Kindern, Jugendlichen und nach 1970 geborenen Erwachsenen ist es dagegen möglich, die Ausbreitung der Masern zu verhindern. Angesichts vorhandener Impflücken sind derzeit in Deutschland jedoch noch unterschiedlich häufig lokale Ausbrüche zu verzeichnen. Dabei erkranken nicht nur Kinder unter einem Jahr, die noch nicht geimpft werden können, sondern häufig auch Jugendliche und junge Erwachsene.

Wurden im Jahr 2013 bundesweit mehr als 1.700 Masern-Fälle gemeldet, sind es in diesem Jahr bisher 267 Fälle. Damit die Zahl der Masernerkrankungen langfristig weiter sinkt, macht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit ihrer bundesweiten Kampagne "Deutschland sucht den Impfpass" aktuell auf die Impfung gegen Masern aufmerksam. Auf Großflächenplakaten und mit drei neuen Hörfunkspots, die für die Sender kostenfrei sind, werden vor allem Jugendliche und junge Erwachsene zum Impfcheck gegen Masern aufgerufen.

"Durch die Impfung schützt man nicht nur sich selbst vor Ansteckung, sondern auch andere, die aus gesundheitlichen Gründen oder weil sie noch zu jung sind, nicht geimpft werden können", erklärt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der BZgA. "Wenn viele geimpft sind, können Ausbrüche zum Beispiel in Kitas, Schulen, Unis, bei der Arbeit oder bei Großveranstaltungen verhindert werden."

Die Ständige Impfkommission empfiehlt für Kinder im Alter von 11 Monaten bis zum Ende des zweiten Lebensjahres zwei Impfungen gegen Masern zusammen mit der Impfung gegen Mumps und Röteln (MMR-Impfung). Zudem sollten sich alle nach 1970 geborenen Erwachsenen ohne oder mit nur einer Impfung in der Kindheit bzw. bei unklarem Impfschutz einmal impfen lassen. Verpasste Impfungen sollten möglichst bald nachgeholt werden.

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