Schwerin – Das Stadthaus ist in der Zeit vom 24. Dezember bis 4. Januar geschlossen. Barzahlungen der Sozialhilfe werden durch eine Sprechstunde des Amtes für Soziales und Wohnen am 30. Dezember von 8.00 bis 13.00 Uhr abgesichert.
Für die Zeit der Schließung sowie auch über die Festtage ist der Notdienst im Sozialpsychiatrischen Dienst und im Sozialpädagogischen Dienst weiterhin erreichbar. Das Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst arbeitet selbstverständlich auch während und zwischen den Feiertagen, sodass auch Feuerwehr und Rettungsdienste wie gewohnt im Einsatz sind.
Auch das Kulturinformationszentrum, die Stadtbibliothek, das Schleswig-Holstein-Haus (soweit Veranstaltungen/Ausstellungen geplant) und die Schwimmhalle Lankow sind zwischen den Feiertagen zum Jahresende geöffnet. Bitte beachten Sie, dass das BürgerBüro des Stadthauses abweichend von den sonst üblichen Samstags-Öffnungszeiten am Sonnabend, den 3.Januar 2015, geschlossen ist.