Schwerin – Das beharrliche Nachstellen (Stalking) einer 20jährigen Beschuldigten aus der Region Hagenow gegenüber ihrem ehemaligen Freund fand am 24.11.2014 ein für die Beschuldigte einschneidendes Ende.
Wegen des Vorwurfs des Nachstellens, der gefährlichen Körperverletzung und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr hat das Amtsgericht Hagenow auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin die Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen.
Ihr wird vorgeworfen, ab 23.11.2014 einen Pkw in aggressiver Weise verfolgt zu haben, in dem sich unter anderem ihr ehemaliger Freund sowie dessen neue Freundin am Steuer befunden habe. Nachdem diese aus Angst das Fahrzeug angehalten und der Geschädigte das Fahrzeug verlassen hatte, um die verängstigte Frau am Steuer abzulösen, soll die Beschuldigte auf ihren ehemaligen Freund zugefahren sein und diesen zwischen beiden Fahrzeugen eingeklemmt haben.
Die Beschuldigte soll dies am Unfallort sinngemäß damit erklärt haben, dass ihr ehemaliger Freund dies verdient habe. Dabei erlitt dieser Verletzungen, die im Krankenhaus behandelt werden mussten.
Diesem Vorfall vorausgegangen waren vielfache Versuche der Beschuldigten, mit dem ehemaligen Lebenspartner Kontakt aufzunehmen. Eine von diesem erstattete Anzeige und eine daraufhin erfolgte Gefährderansprache der Polizei, in der die Beschuldigte aufgefordert wurde, den Kontakt zu ihrem ehemaligen Freund zu unterlassen, blieben erfolglos.