Schwerin (ots) – Ein 9-jährigens Mädchen wurde am gestrigen Tag bei einem Verkehrsunfall in Schwerin-Krebsförden verletzt.
Das Kind trat gegen 16.50 Uhr in der Friedrich-Schlie-Straße hinter einem gehaltenen Linienbus hervor und wurde vom 87-jährigen Fahrer eines in entgegengesetzter Richtung fahrenden Pkw erfasst. Das Mädchen stürzte in der Folge und zog sich unter anderem Schürfwunden zu. Ein längerer Aufenthalt im Krankhaus wurde glücklicherweise nicht nötig.
Das Kriminalkommissariat hat die Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen. Es handelt sich bei beiden Beteiligten um deutsche Staatsangehörige.
Aus gegebener Veranlassung weist die Polizeiinspektion Schwerin auf Folgendes hin:
Steht ein Linienbus an einer Haltestelle, darf nur mit stark herabgesetzter Geschwindigkeit vorbeigefahren werden. Es ist auf Fahrgäste zu achten. Das gilt auch für den Gegenverkehr. Während Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf in Fahrtrichtung nur mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichendem Abstand vorbeigefahren werden. Gefährdungen von Fußgängern sind auszuschließen. Es ist immer zu warten, wenn ein gefahrloses Vorbeifahren nicht möglich ist!
Steht ein Linien- oder Schulbus an einer Haltestelle mit eingeschalteter Warnblinkanlange, so darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Fahrzeug vorbeigefahren werden. Ein Bus, der mit eingeschalteter Warnblinkanlage an eine Bushaltestelle fährt, darf niemals überholt werden. Gerade bei Schulbussen ist immer mit Grüppchen auch jüngerer Schüler zu rechnen, denen der Blick für die Gefahren des Straßenverkehrs noch fehlt. Zudem sind sie häufig abgelenkt.