Schwerin – Ärger mit Schlüsseldiensten kann jeden ereilen. Eben kurz die Tür zugezogen und kurz darauf stellt man fest, dass man den Schlüssel vergessen hat oder dieser gar von Innen steckt. Wer vorgesorgt hat, indem er einen Ersatzschlüssel bei einer vertrauenswürdigen Person hinterlegt hat oder einen Aushang am schwarzen Brett mit den Kontaktdaten eines vertrauenswürdigen und ortsansässigen Schlüsseldienstes vorgenommen hat, kann sich glücklich schätzen.
Andernfalls bleibt häufig nur die Möglichkeit, sich einen Schlüsseldienst aus den gelben Seiten zu suchen oder sich über einen Auskunftsdienst vermitteln zu lassen. Die Wahrscheinlichkeit, dabei an "schwarze Schafe" zu geraten, ist hoch.
Im Rahmen des Projekts Wirtschaftlicher Verbraucherschutz hat auch die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern die Branche der Schlüsseldienste näher unter die Lupe genommen. So wurden anonyme Telefonabfragen bei Anbietern von Türöffnungsdiensten durchgeführt, ebenso erfolgte eine Abfrage von Preisen für Notöffnungen bei den Kammern. Zusätzlich waren alle Verbraucher aufgerufen, uns ihre negativen Erfahrungen mit Schlüsseldiensten mitzuteilen. Die Auswertung der gesammelten Ergebnisse brachte zum Einen zu Tage, welche Preise als üblich angesehen werden können und zum Anderen zeigte sie auf, wie unseriöse Anbieter Kasse machen.
Bei der anonymen Abfrage bei Anbietern für den Raum Schwerin wurde zunächst ein typischer Fall nachgestellt. An einem Werktag zu den üblichen Geschäftszeiten ist die Wohnungstür einfach ins Schloss gefallen. Die angerufenen Firmen wurden nach dem Zufallsprinzip aus den Gelben Seiten ausgewählt. Inklusive Anfahrt wurden Pauschalpreise zwischen 50 und 159,90 Euro angegeben. Der Durchschnitt bei dieser Abfrageaktion lag somit bei 79,63 Euro und umfasste sowohl seriöse als auch unseriöse Anbieter. Der übliche Preis seriöser Anbieter beträgt danach ca. 60,00 bis 70,00 Euro im Raum Schwerin.
Bei der Anfrage bei den Handwerkskammern und den Industrie- und Handelskammer des Landes zu den üblichen Preisen ihrer Mitglieder wurde die Verbraucherzentrale auf den Metallgewerbeverband und den Qualitätsgemeinschaft Sicherungstechnik-Nord e. V. verwiesen, da keine eigenen regionalen Erhebungen vorlagen. Von dieser Seite wurde der Verbraucherzentrale eine aktuelle Erhebung des Bundesverbandes Metall zugeleitet.
Der Metallverband hatte bundesweit die "maximalen Preise für eine einfache Türöffnung" ermittelt. Dabei wurde unterschieden zwischen Ballungsgebieten, Großstädten mit 300.000 bis 600.000 Einwohnern und dem ländlichen Raum. Für den ländlichen Raum wurde ein maximaler Preis für eine einfache Türöffnung an einem Werktag zu den üblichen Geschäftszeiten von 87,64 Euro zuzüglich einer Fahrkostenpauschale von 41,73 Euro ermittelt. Inklusive Anfahrt beträgt der maximale Preis somit 129,37 Euro.
Bei dieser Erhebung ist zudem zu beachten, dass es sich um eine bundesweite Erhebung handelt und dass bei der Erhebung des Metallverbandes auch Großstädte mit bis zu 300.000 Einwohnern in die Kategorie ländlicher Raum fallen. Daher ist ein Abschlag vorzunehmen, um zu verwertbaren Ergebnissen für Mecklenburg-Vorpommern zu kommen. Der hier einschlägige maximale Preis kann daher nur geschätzt werden und dürfte sich auf ca. 100 Euro belaufen. Der übliche Preis liegt sodann nochmals deutlich darunter und dürfte ca. 60 bis 70 Euro betragen. Dies deckt sich auch mit der von der Verbraucherzentrale durchgeführten telefonischen Abfrage bei den Anbietern.
Die Auswertung der Verbraucherbeschwerden zeigte hingegen ein gänzlich anderes Bild auf. Der Durchschnitt der Abrechnungen inklusive aller angefallen Zuschläge und zusätzlicher Arbeiten, wie z. B. Austausch des Schließzylinders, belief sich auf 468,85 Euro. Die höchste Rechnung wies gar einen Betrag von 1.044,58 Euro aus. Zudem waren die Abrechnungen, die stets auch als Auftragsformular dienten, gespickt mit unwirksamen Vertragsklauseln. Auch hier ermittelten wir aus den vorgelegten Abrechnungen, was der Preis für eine einfache Türöffnung an einem Werktag zu den üblichen Geschäftszeiten also ohne Zuschläge und Zusatzkosten gewesen wäre. Der Durchschnitt belief sich auf 244,75 Euro. Damit lagen die abgerechneten Preise im Schnitt bei ca. 350 Prozent bis 400 Prozent der üblichen Preisen seriöser Anbieter. Aufgrund der ebenfalls deutlichen überhöhten Zuschläge für Abend-, Wochenend- und Nachtöffnungen und teurer Zusatzarbeiten wuchsen die Rechnungen dann nochmals erheblich an.
Für Betroffene stellt sich im Nachhinein häufig die Frage, ob das Geforderte gezahlt werden muss bzw. ob man Geld zurückfordern kann. Wer bereits bezahlt hat, hat grundsätzlich schlechtere Karten. Man kann daher nur empfehlen, nach einer Türöffnung umgehend die Wohnung wieder zu betreten und dann bei überhöhten Forderungen nur den unstrittigen Teil gegen Ausstellung einer Quittung zu bezahlen. Im Nachgang sollten Verbraucher jedoch umgehend prüfen lassen, ob Wucher vorlag und die Zahlung zu Recht verweigert wurde. Für den einzelnen Verbraucher ist es regelmäßig schwierig zu ermitteln, ob Wucher vorliegt oder nicht. Die Grenze ab der Wucher vorliegt, wird in der Rechtsprechung regelmäßig bei einer Überschreitung des marktüblichen Preises um ca. 100 Prozent gezogen. Die Grenze kann im Einzelfall aber auch deutlich höher oder niedriger liegen. Mit der Auswertung konnten zumindest klare Anhaltspunkte ermittelt werden, was als marktüblicher Preis anzusetzen ist.
In allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale MV können Verbraucher den kostenlosen Flyer "Das Geschäft mit Ihrem Notfall" erhalten. Dieser beinhaltet auch ein Kärtchen, welches mit Telefonnummern von seriösen Anbietern ausgefüllt und dann am schwarzen Brett ausgehangen werden kann.