Schwerin – Ein erst seit 2013 in die StVO neu aufgenommenes Verkehrszeichen hält in der Landeshauptstadt Einzug: die Parkraumbewirtschaftungszone. An den bisherigen Regelungen zur Bewohnerparkzone J ändert sich durch die neue Beschilderung als Parkraumbewirtschaftungszone nichts. Die Bewirtschaftung der Zone erfolgt weiterhin im Mischprinzip – Bewohnerparken einerseits und Nutzung der Parkscheinautomaten, auch mit Tagestickets, andererseits. Eine Einzelbeschilderung in der Parkraumbewirtschaftungszone ist jetzt nur noch bei Feuerwehrzufahrten, notwendigen Halt- und Parkverboten sowie Behindertenparkplätzen anzutreffen.
Der Vorteil dieser Regelung liegt vor allem darin, dass die Verkehrszeichen – wie das Wort schon sagt – für eine definierte „Zone“ gelten, also nicht an jeder Parkbucht und Einmündung wiederholt werden müssen. Die Zonenbeschilderung erfasst somit sämtliche innerhalb der Zone gelegenen Stellplätze. Der Schilderwald kann damit ein wenig gelichtet werden und der Unterhaltungsaufwand für die Verkehrsschilder vermindert sich erheblich.
Weitere Parkraumbewirtschaftungszonen werden demnächst in den heutigen Bewohnerzonen F, G und H folgen.