Schwerin – Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) sichert den 4.000 Betroffenen im Land zu, dass es keines Antrages bedarf, um die Erhöhung zu erhalten.
„Der Bundestag hat das Fünfte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR beschlossen. Demnach wird die Opferrente zum 1. Januar 2015 um 50 Euro auf 300 Euro erhöht werden. Gleichzeitig sollen die Ausgleichsleistungen des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes um 30 Euro angehoben werden. Wer diese Gelder bereits bezieht, braucht keinen neuen Antrag zu stellen. Der erhöhte Betrag wird automatisch ausgezahlt werden“, versicherte Ministerin Kuder. Sie ist für die Opferrentenansprüche zuständig. Von der Erhöhung profitieren in Mecklenburg-Vorpommern rund 4.000 Menschen.
Wenn der Bundesrat zugestimmt hat und das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist,wird das Justizministerium voraussichtlich im Februar mit den Auszahlungen der erhöhten Beträge beginnen. Die 50 Euro aus dem Januar werden nachgezahlt. Die Erhöhung der Ausgleichsleistungen i.S.v. § 8 Abs. 1 BerRehaG wird von den zuständigen Versorgungsämtern umgesetzt werden.
„Ich freue mich über die breite demokratische Zustimmung für die Erhöhung der SED-Opferrente. Es ist zwar nur ein symbolischer Betrag, dafür aber ein sehr wichtiges Symbol zur Anerkennung des Leids, das die SED-Diktatur den Opfern angetan hat. Der Unrechtsstaat mit seiner Willkür darf nie vergessen oder verharmlost werden. Dafür hat der Bundestag ein dankbares Zeichen gesetzt“, sagte Justizministerin Kuder.