Schwerin – Wie unsere Redaktion bereits berichtete, wurde vor einiger Zeit in der Hamburger Allee, nach einem Trinkgelage, ein 45-jähriger Mann tot aufgefunden.
Da sich der 31-jähriger Verdächtige ständig in Widersprüche verwickelte, stellte die zuständige Staatsanwaltschaft einen Haftantrag.
Der 31-Jährige nutze bis dato sein Recht, die Aussage zu verweigern.
Nun doch die Wende in dem sehr undurchsichtigen Fall?
Auf Anfrage unserer Redaktion an die zuständige Staatsanwaltschaft, wurde uns mitgeteilt, dass der Beschuldigte jetzt eine schriftliche Erklärung abgegeben habe.
In dieser Erklärung schildert der 31-Jährige den Ablauf des Abends aus seiner Sicht.
In dieser Erklärung bleibt der Beschuldigte allerdings dabei, dass er die ihm vorgeworfene Tat nicht verübt hat und auch nicht weiß, wie es passiert ist.