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Allianz für das Wohnen mit Zukunft in Mecklenburg-Vorpommern

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Schwerin – Am Freitag wurde die „Allianz für das Wohnen mit Zukunft in Mecklenburg-Vorpommern“ von Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph und Vertretern der Wohnungswirtschaft sowie des Mieterbundes und des Landesförderinstitutes Mecklenburg-Vorpommern unterschrieben. „Im engen Schulterschluss wollen wir für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern eine angemessene und qualitativ hochwertige Wohnungsversorgung mittel- und langfristig sichern. Dabei haben wir insbesondere Veränderungen berücksichtigt, die sich aus der demografischen Entwicklung im Land an wachsendem Bedarf für barrierearmen und barrierefreien Wohnraum ergeben. Auch regionale Strukturen und die aus der Energiewende resultierenden Anforderungen an energieeffizientes Wohnen sind wichtige Themen in der Vereinbarung“, betonte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Dr. Stefan Rudolph bei der Unterzeichnung.

Landesweite Wohnungs-Allianz für Mecklenburg-Vorpommern

Mit der Allianz bekräftigen das Wirtschaftsministerium und die Wohnungswirtschaft ihre Planungen, die aktuellen Herausforderungen bedarfsgerechten Wohnens in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfähig zu gestalten. Unterzeichner sind neben dem Wirtschaftsministerium die Arbeitsgemeinschaft mecklenburgisch-vorpommerscher Wohnungsunternehmen e.V. (AMVW), der Bundesverband Freier Wohnungsunternehmen (BfW) – Landesverband Nord e.V., der Landesverband Haus und Grund Mecklenburg-Vorpommern e.V., der Deutsche Mieterbund Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., der Bauverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. sowie das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI). „Mecklenburg-Vorpommern ist eines der ersten Bundesländer, das ein Bündnis im Bereich Wohnungspolitik abgeschlossen hat. So ist ein zukunftsfähiges Handlungskonzept entstanden. Als einziges ostdeutsches Bundesland haben wir eine landesweite Allianz geschlossen“, hob Rudolph hervor.

Allianzen auf regionaler Ebene weiterführen

Der Wirtschaftsstaatssekretär weiter: „Auch mit der gemeinsamen Allianz liegt weiterhin viel Arbeit vor uns, denn die Entwicklungen beim Thema Wohnen sind ständig in Bewegung. Vor allem auf örtlicher Ebene müssen die Bündnisse gelebt werden. Jetzt gilt es, in den Städten und Gemeinden Allianzen zu schmieden und die Stadtentwicklungskonzepte entsprechend weiter zu entwickeln“, forderte Rudolph.

Wohnraumförderung, energieeffizientes Bauen und die integrierte Stadtentwicklungskonzeption stehen im Mittelpunkt der Vereinbarung

Mit der Allianz wurden Strategien definiert, die die Themenfelder Wohnraumförderung, demografische Anforderungen an die Wohnraumentwicklung, energieeffizientes Bauen und Wohnen sowie die enge Kooperation von Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik miteinander verknüpfen.

Kontinuität in der Wohnraumförderung:

Für die Förderung von Modernisierungen und Instandsetzungen von Wohnungen stehen im Landesprogramm Wohnraumförderung des Wirtschaftsministeriums insgesamt elf Millionen Euro zur Verfügung, davon sechs Millionen Euro als zinsgünstige Darlehen und fünf Millionen Euro für Zuschüsse. Mit den Darlehen wird neben der altersgerechten Anpassung von Wohnungen und der Nachrüstung von Personenaufzügen auch die Schaffung von barrierefreien Wohnungen unterstützt. Mit den Zuschüssen können Personenaufzüge und Lifte sowie barrierereduzierende Anpassungsmaßnahmen gefördert werden. Die Unterstützungsmöglichkeiten können für Mietwohnungen und für selbst genutzten Wohnraum beantragt werden. Die wohnungswirtschaftlichen Allianzpartner verpflichten sich zur Sicherung, Verbesserung und zum Ausbau des Wohnungsbestandes. Die Arbeitsgemeinschaft mecklenburgisch-vorpommerscher Wohnungsunternehmen e.V. wird möglichst viele Wohneinheiten barrierearm oder -frei umbauen. Die Bauwirtschaft des Landes wird alle anstehenden Bauaufgaben auf dem neuesten technischen Stand auszuführen und in hoher Qualität sicherstellen. Kontinuierliche Planungen und Ausschreibungsverfahren sichern dabei ganzjährige Bautätigkeit.

Demografische Anforderungen an die Wohnraumentwicklung:

Bedingt durch die demografischen Veränderungen in Mecklenburg-Vorpommern verändern sich die Zusammensetzung der Bevölkerung, die Haushaltsstrukturen, die Wohnkaufkraft und auch altersabhängig die Wohnanforderungen. „Ältere oder bewegungseingeschränkte Menschen möchten immer länger in den eigenen vier Wänden wohnen. Um den gewandelten Bedürfnissen Rechnung zu tragen, muss auch der Wohnraum entsprechende Möglichkeiten und Komfort bereithalten“, betonte Rudolph.

Die Allianzpartner verfolgen das Ziel, den Wohnungsbestand an die Bedürfnisse älterer Menschen anzupassen und damit möglichst vielen Bürgern die Chance auf ein selbstständiges Leben zu bieten. Dabei wird hervorgehoben, dass Wohnraumförderung nicht isoliert betrachtet werden kann. Das Wohnumfeld älterer Menschen umfasst auch eine flankierende Versorgungsstruktur mit unter anderem erreichbaren Einkaufsmöglichkeiten, Versorgungsstrukturen im Gesundheitsbereich sowie Zugang zu öffentlichem Personennahverkehr. Die Allianzpartner sehen die Notwendigkeit, die Förderung an bestehende Versorgungsstrukturen anzubinden. Zentrale Versorgungsanker im ländlichen Raum verdienen dabei besondere Beachtung.

Zielgruppenorientierter Prozess:

Die kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften sichern entsprechend ihres Geschäftsmodells die Versorgung von einkommensschwachen Haushalten, Haushalten mit Kindern, Studenten, Alleinerziehenden, Schwangeren, Wohnungslosen und anderen hilfsbedürftigen Personen sowie breiter Schichten der Bevölkerung mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum. Sie helfen auch mit, den Wohnungsbedarf zu decken, den Deutschland als Einwanderungsland benötigt. Der Wohnungsmarkt im Land ist im Hinblick auf die Versorgung der Zielgruppen fortlaufend zu beobachten und im Bedarfsfall zu beeinflussen. Die Allianzpartner werden sich diesbezüglich auch im weiterführenden Dialog austauschen.

Wohnraumförderung im Bestand:

Seit der Wende ist jedes dritte Wohngebäude in Mecklenburg-Vorpommern neu errichtet worden. Der Schwerpunkt liegt heute und in Zukunft auf der Modernisierung, der nachhaltigen bedarfsgerechten Anpassung und der Fortentwicklung des quantitativ ausreichenden Bestandes.

Herausforderungen durch die Energiewende:

Um zur Energiewende beizutragen, wird sich die Allianz für alle wirtschaftlichen Möglichkeiten der Energieeffizienzsteigerung einsetzen, insbesondere in Konstellationen, in denen ohnehin Modernisierungen anstehen. Unbestritten ist die wirtschaftliche Ausgewogenheit zwischen Aufwand und Erträgen ausschlaggebend. Insgesamt wird die Frage der Wohnkosten und deren Bezahlbarkeit auch künftig eine zentrale Rolle spielen. Zur Bewältigung dieser Konfliktlage vereinbaren die Allianzpartner eine Kooperation und einen inhaltlichen Austausch über Fragen der energetischen Sanierung.

Stadtentwicklung und Stadtumbau

Das Wirtschaftsministerium setzt sich für die Sicherstellung der Kofinanzierung von Städtebaufördermitteln des Bundes ein und bekannt sich zu seiner Verantwortung für die Städtebauförderung.

Es ist für die Stadtentwicklung im Land von großer Bedeutung, dass sich örtliche Verantwortungsträger mit der mittel- und langfristigen Entwicklung des Wohnungsmarktes befassen. Mit Städtebaufördermitteln geförderte Projekte müssen sich in ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) einfügen. In das ISEK fließt beispielsweise das Monitoring Stadtentwicklung ein, mit dem sowohl gesamtstädtisch als auch stadtteilbezogen unter anderem die Einwohnerentwicklung nach Altersgruppen und der Wohnungsbestand nach Baujahr und Sanierungsstand abgebildet und ausgewertet werden. Auf dieser Grundlage verfügen die Kommunen über wichtige Aussagen für ihre Planungen und das Wirtschaftsministerium über eine fundierte Basis zur Festlegung der Förderstrategien und -schwerpunkte. Gleichzeitig ermöglicht diese profunde Sachkenntnis den Gemeinden die Erarbeitung lokaler Allianzen und Bündnisse für das Wohnen mit den regionalen Partnern.

Allgemeine Informationen zum Landesprogramm Wohnraumförderung

Das Landesprogramm Wohnraumförderung steht zum Download auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus unter www.wm.mv-regierung.de (Homepage – Punkt: „Themen“ – „Bau“- „Wohnraumförderung“). Weitere Informationen, Beratung und Antragsunterlagen sind beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) erhältlich. Kontakt: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Postfach 160255, 19092 Schwerin,info@lfi-mv.dewww.lfi-mv.de.

Neben dem Landesförderinstitut unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Durchführung von Investitionen im Wohnungsbau. Die KfW bietet Finanzierungen zu günstigen Konditionen für energieeffizientes Bauen und Sanieren, barrierefreien Umbau, den Bau oder Kauf von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen und fördert Beratungsleistungen bei der energetischen Sanierung.

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