Schwerin – Am Mittwoch, den 24. und am Mittwoch, den 31. Dezember 2014 bleiben die Schweriner Arbeitsagentur und ihre Geschäftsstellen in Wismar, Grevesmühlen, Gadebusch, Hagenow, Ludwigslust, Parchim, Sternberg und Lübz geschlossen.
Wer am 24. oder 31. Dezember 2014 arbeitslos wird, braucht keine finanziellen Nachteile befürchten, sofern die Arbeitslosmeldung am ersten dienstbereiten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit nachgeholt wird.
Für die Weihnachtsfeiertage ist das in diesem Jahr der 29. Dezember 2014 und für den Jahreswechsel der 02. Januar 2015.