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Feststellung der Fahrtauglichkeit ergab einen Wert von 2,4 Promille

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Ludwigslust (ots) – Am 25.12.2014 fiel gegen 16.00 Uhr einem Verkehrsteilnehmer auf der B 106 zwischen der LTG-Tankstelle und der Autobahnbrücke über die  BAB 24 die ungewöhnliche Fahrweise  eines ihm folgenden Kraftfahrers auf. So zeigte dieser wiederholt eine sehr späte Reaktion auf das verkehrsbedingte Anfahren bzw. Bremsen der vorausfahrenden Fahrzeuge.

An der Ampelanlage entschloss sich der aufmerksame Verkehrsteilnehmer kurz entschlossen den Kraftfahrer des Jeeps auf sein Verhalten anzusprechen. Bereits beim Öffnen der Fahrertür schlug ihm eine starke Alkoholfahne entgegen. Mithilfe eines weiteren nachfolgenden Verkehrsteilnehmers gelang es, den Trunkenheitsfahrer an der Weiterfahrt zu hindern, bis die Polizei eintraf.

Ein freiwilliger Atemalkoholtest zur Feststellung der Fahrtauglichkeit ergab einen Wert von 2,4 Promille. Gegen den Trunkenheitsfahrer, der seinen Führerschein abgeben musste, wird jetzt wegen des dringenden Verdachts des Führens eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol ermittelt.

Die Polizei dankt dem beherzten und schnellen Eingreifen der beiden Verkehrsteilnehmer, die mit großer Wahrscheinlichkeit Schlimmeres verhindern konnten.

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