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Pille danach: Bald ohne Rezept erhältlich

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Schwerin – Je eher Frauen nach einer Verhütungs­panne die „Pille danach“ einnehmen, umso besser lässt sich eine ungewollte Schwangerschaft verhindern. Jetzt steht fest: Die bislang noch geltende Rezept­pflicht für die zwei Präparate auf dem deutschen Markt – Ellaone und PiDaNa – wird fallen. Die Arznei­mittel­experten der Stiftung Warentest haben beide Wirk­stoffe bewertet.

[Update 09.01.2015] Pille danach wird freigegeben

Die „Pille danach“ kann in Deutsch­land bald ohne Rezept in der Apotheke gekauft werden. DieEuropäische Kommission hat am 7. Januar 2014 europaweit die Rezept­pflicht für das Präparat Ellaone mit dem Wirk­stoff Ulipristal­acetat aufgehoben. Das Bundes­gesund­heits­ministerium (BMG) gab darauf­hin bekannt, dass es der Entscheidung der Kommis­sion folgen werde. Auch das Präparat PiDaNa mit dem Wirk­stoff Levon­orgestrel soll von der Rezept­pflicht befreit werden, wie das Ministerium auf Anfrage von test.de erklärt. So werde das BMG „das deutsche Recht für beide Präparate, die derzeit auf dem Markt sind, schnellst­möglich anpassen“. Frauen haben so bei der rezept­freien „Pille danach“ die Wahl­möglich­keit. Die Stiftung Warentest bewertet das Präparat PiDaNa als geeignet, Ellaone nur als mit Einschränkung geeignet Tabelle: Die zwei Präparate im Vergleich. Da die Beratung für die „Pille danach“ zukünftig nicht mehr durch einen Arzt erfolgen muss, setzt das BMG auf gute Beratung in den Apotheken. Das Ministerium werde jetzt „die Frauen­ärzte, die Apotheken und das Bundes­institut für Arznei­mittel und Medizin­produkte dazu einladen, gemein­sam Kriterien für eine qualitativ hoch­wertige Beratung zu entwickeln“. Die Bundesapothekerkammer begrüßte die Entscheidung der EU-Kommis­sion. Wann genau die „Pille danach“ in der Apotheke ohne Rezept erhältlich sein wird, steht aber noch nicht fest. [Update Ende]

Wirkung in den ersten 24 Stunden am besten

Kondom gerissen, Anti-Baby-Pille vergessen oder Sex ohne Verhütungs­mittel riskiert – durch Verhütungs­pannen in der frucht­baren Phase des Zyklus können Frauen ungewollt schwanger werden. Seit Jahren haben sie die Möglich­keit, in dieser Situation mithilfe der „Pille danach“ die Wahr­scheinlich­keit einer Schwangerschaft deutlich zu verringern. Allerdings ist die Beschaffung aufwendig: Die Frauen müssen sich möglichst rasch nach dem Sex ein Rezept von einem Arzt ausstellen lassen, der nicht unbe­dingt ein Gynäkologe sein muss. Am Wochen­ende sind Bereit­schafts­ärzte und Krankenhäuser die Ansprech­partner – das bedeutet oft lange Anfahrt­wege und Warte­zeiten. Doch Zeit ist ein entscheidender Faktor: Je früher eine Frau die Pille danach einnimmt, desto geringer ist das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft – am sichersten wirken die Mittel bis zu 24 Stunden nach dem Geschlechts­verkehr. Später liegen die Erfolgs­chancen deutlich nied­riger. Je nach Präparat kann die Pille danach insgesamt nicht länger als 72 oder 120 Stunden zuver­lässig eine Schwangerschaft verhindern. Die Wahr­scheinlich­keit einer Befruchtung ist an den zwei Tagen vor dem Eisprung am höchsten. Ab Beginn der letzten Periode findet er im Durch­schnitt am 14. Tag statt. Abhängig von der Zykluslänge und Lebens­umständen kann er auch früher oder später eintreten.

13 Prozent der Frauen haben die Pille danach schon genutzt

Laut einer Umfrage der Bundes­zentrale für gesundheitliche Aufklärung gaben 13 Prozent der befragten Frauen an, die Pille danach schon einmal in ihrem Leben genommen zu haben. Besonders häufig nutzen sie junge Frauen. Der deutsche Markt bietet zwei verschreibungs­pflichtige Präparate mit verschiedenen Wirk­stoffen: Beim ersten handelt es sich um das etablierte und gut erforschte PiDaNa mit dem Wirk­stoff Levon­orgestrel 1,5 mg, das die Arznei­mittel­experten der Stiftung Warentest als geeignet bewertenTabelle: Die zwei Präparate im Vergleich. Das zweite Präparat heißt Ellaone. Es enthält den Wirk­stoff Ulipristal­acetat 30 mg und wird erst seit 2010 verschrieben. Laut einer Vergleichs­studie ist Ellaone zwar ähnlich wirk­sam wie PiDaNa; doch wenn die Frau trotz der Einnahme schwanger wird, ist das Fehl­bildungs­risiko beim Kind nach jetziger Studien­lage noch nicht abschätz­bar. Auch gilt Ellaone insgesamt bei weitem noch nicht als so gut untersucht. Daher lautet das Urteil der Stiftung Warentest für Ellaone nur „mit Einschränkung geeignet“. Informationen zu Wirk­weise und -dauer, Neben- und Wechsel­wirkungen finden Sie in der Tabelle Die zwei Präparate im Vergleich. Für Minderjäh­rige und junge Frauen bis zum Alter von 20 Jahren, die nicht privat kranken­versichert sind, über­nehmen die Krankenkassen die Kosten für die Pille danach. Wer älter ist, muss selber zahlen – 18,33 Euro für PiDaNa oder 35,72 Euro für Ellaone.

Rezept­freiheit könnte Beschaffung erleichtern

Die Rezept­pflicht für die Pille danach besteht in der EU nur noch in Deutsch­land, Italien und Polen. In den anderen Ländern ist sie frei verkäuflich. Nun fordern auch in Deutsch­land verschiedene Institutionen und Politiker, das Notfall­medikament aus der Rezept­pflicht zu entlassen – allerdings nur mit dem etablierten Wirk­stoff Levon­orgestrel 1,5 mg, den auch die Stiftung Warentest als geeignet einstuft. Die Argumente: die Rezept­freiheit erleichtere die Beschaffung, entlaste Frauen psycho­logisch und unterstütze ihr Recht auf sexuelle Selbst­bestimmung. Zu den Befür­wortern zählen der Sach­verständigen­ausschuss im Bundes­institut für Arznei­mittel und Medizin­produkte (BfArM), der Bundes­rat sowie Politiker der SPD, Grünen und der Linken, aber auch die Welt­gesund­heits­organisation WHO. Die fachgerechte Beratung würde bei der Abgabe in der Apotheke nicht aufgegeben, weil wichtige Fragen und Hinweise zur Anwendung dort geklärt werden müssten. Das Bundes­gesund­heits­ministerium, die Unions­fraktion und einige ärzt­liche Fach­verbände wollen an der Rezept­pflicht für die Pille danach fest­halten. Sie argumentieren unter anderem, dass eine ärzt­liche Beratung der Frauen wichtig sei. Die Pille danach greife in den Hormon­haushalt ein und könne in Einzel­fällen Neben­wirkungen haben.

Hersteller beantragt EU-weite Rezept­freiheit

Derweil arbeitet der Hersteller der Pille danach mit dem Wirk­stoff Ulipristal­acetat 30 mg an einer europa­weiten Entlassung seines Präparats aus der Rezept­pflicht. Dafür ist die Europäische Arznei­mittel­behörde EMA zuständig, weil sie diesen Wirk­stoff auch zugelassen hat. Im Sommer soll das EU-Parlament darüber entscheiden. Bei einer Zustimmung würde dann auch in Deutsch­land das Präparat mit dem schlechter untersuchten Wirk­stoff frei zugäng­lich sein.

Nach der Einnahme konsequent verhüten

Mit jeder Pille danach greifen Frauen in ihren Hormon­haushalt ein – mögliche Folgen: Der Zeit­punkt der nächsten Regel und des nächsten Eisprungs kann sich verschieben, der Verhütungs­schutz der herkömm­lichen Anti-Baby-Pille ist im betroffenen Zyklus nicht mehr gegeben. Wer die Pille danach wegen eines Fehlers bei der Einnahme der herkömm­lichen Anti-Baby-Pille geschluckt hat, sollte letztere weiter einnehmen. Sonst kann es zu Blutungen und Zyklus­störungen kommen. Bis zur nächsten Monats­blutung sollten die Frauen mecha­nische Verhütungs­methoden nutzen wie Kondome oder ein Diaphragma. Generell gilt: Die Pille danach ist nur eine Verhütungs­methode für den Notfall. Sie schützt nicht dauer­haft, eignet sich nicht als reguläres Verhütungs­mittel und ist kein Ersatz für eine regel­mäßige und sachgerechte Verhütung (Kondome, herkömm­liche Anti-Baby-Pille). Die Arznei­mittel­experten der Stiftung Warentest haben geeignete Mittel zur Empfäng­nisverhütung beur­teilt, Details finden Sie in der Daten­bank „Medikamente im Test“ auf der Seite zum Thema Empfängnisverhütung.

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