Rostock – Nachdem alle Proben des Zoos Rostock in Bezug auf H5N8 ausgewertet wurden, kann der Zoo Rostock ab morgen, Mittwoch, dem 14. Januar 2015, teilweise wieder geöffnet werden. Alle Ergebnisse außerhalb des Stelzvogelhauses sind negativ gewesen. Insgesamt wurden bisher 562 Proben labortechnisch untersucht.
„Ich freue mich sehr, dass wir für den Zoo Rostock nun Klarheit haben. Zwar ist der Verlust von 60 Tieren sehr bedauerlich. Doch zum Glück hat es eine Ausbreitung dieser hoch gefährlichen Seuche auch aufgrund unserer Maßnahmen nicht gegeben“, unterstrich Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.
Ab dem 14. Januar wird der Bereich rund um das Darwineum für den öffentlichen Besucherverkehr wieder frei gegeben. Allerdings gelten besondere seuchenhygienische Maßnahmen. So müssen u.a. Desinfektionsmatten genutzt werden und Hunde dürfen in den Tierpark nicht mitgebracht werden. Der andere Teilbereich bleibt weiterhin geschlossen, um weitere Untersuchungen und Maßnahmen, z.B. die Desinfektion, abzuwarten.
Weiterhin gilt, unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel durch eine schnellstmögliche Untersuchung auf Geflügelpest abzuklären. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. In allen Verdachtsfällen ist umgehend das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise zu informieren.
Auch wird das Aufstallgebot in Risikogebieten und auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock nicht aufgehoben werden können.