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Verkehrsbehörde informiert Anlieger: Brücke Wittenburger

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Schwerin – Die Landeshauptstadt informiert am 22. Januar 2015 um 18.00 Uhr auf einer Anliegerinformationsveranstaltung im  Demmlersaal des Rathauses  über die bevorstehenden  Bauarbeiten  an der Brücke Wittenburger Straße. Mitarbeiter aller betroffenen Fachbereiche sowie die Planer des Vorhabens werden Bürgerinnen und Bürgern zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen. Das 1968 als Spannbetonbrücke  errichtete Bauwerk, das über eine viel befahrene Bahnstrecke führt,  ist durch eine Vielzahl von Schäden stark in Mitleidenschaft gezogen und muss erneuert werden. Die Bauarbeiten werden nach jetzigen Planungen im März beginnen und Ende 2015 abgeschlossen sein.

Im Einzelfall muss auch nachts gearbeitet werden

Die Baumaßnahme setzt sich aus drei Teilmaßnahmen zusammen, die sich zeitlich überlagern.

Phase 1: Errichtung einer Leitungsbrücke zur Verlegung der Versorgungsleitungen
Phase 2: Abbruch des Brückenbauwerks
Phase 3: Neuerrichtung der Brücke

Die  Bauleistungen werden überwiegend werktags  von 7:00 bis 20:00 Uhr ausgeführt. Für einzelne Bauleistungen ist allerdings die Ausführung in den Nachtstunden und auch sonntags erforderlich.

Die Organisation der Baustelle soll so erfolgen, dass die Reiferbahn die Hauptzufahrt darstellt.

Während des gesamten Bauzeitraumes ist der Brückenbereich gesperrt und damit die Straßenverbindung Wittenburger Straße unterbrochen.

Die Zufahrt zum Baubereich ist nur Anliegern vorbehalten. Alle Grundstücke im Baubereich der Wittenburger Straße werden aber ununterbrochen für Fußgänger erreichbar sein.

Straßenbahnen und Busse des Nahverkehrs werden umgeleitet

Während der Baumaßnahme müssen die Straßenbahnlinien 2 und 4 sowie die Buslinien 12 und 14 in Fahrtrichtung vom Platz der Freiheit zum Marienplatz umgeleitet werden. Die Buslinien werden über den Platz der Freiheit geführt. Für die Straßenbahn ist ein eingleisiger Betrieb  über die Franz-Mehring-Straße vorgesehen.

Auswirkungen auf den Auto- und Fußgängerverkehr unvermeidbar

  • Die Fußgängerquerung der Bahnanlagen durch eine Fußgängerbrücke  im Baubereich kann nicht gewährleistet werden. Fußgänger können die Bahnanlagen über die  Fußgängerbrücke Von-Thünen-Straße/Lobedanzgang bzw. die Fußgängerunterführung in der Lübecker Straße überqueren.
  • Westlich der Brücke wird die Wittenburger Straße für den öffentlichen Verkehr nur bis zu den Einmündungen der Fritz-Reuter-Straße und der Johannesstraße benutzbar sein.
  • Östlich der Brücke soll die Verkehrsführung von der Arsenalstraße über die Lübecker Straße und die Wittenburger Straße in Richtung der Reiferbahn erfolgen.
  • Die Einbahnregelungen der Arsenalstraße und der Lübecker Straße werden dazu geändert. Von dieser Regelung muss allerdings in Einzelfällen abgewichen werden. In diesen seltenen Zeiten der Sperrung der Reiferbahn wird die Wittenburger Straße östlich der Brücke als Sackgasse ausgeschildert.
  • Ampelschaltungen an neun Straßenkreuzungen müssen teilweise angepasst werden.
  • Durch den Zweirichtungsverkehr der Straßenbahnen muss in der Franz-Mehring-Straße für Kraftfahrzeuge eine Einbahnstraßenregelung von der Straße Zum Bahnhof bis zur Paulskirche eingerichtet werden. Zwischen Paulskirche und Wismarscher Straße erfolgt eine Vollsperrung.

Im Jahr 2015 wird auch die Erneuerung der Wittenburger Straße im Bereich zwischen der Einmündung Friedensstraße und der Zufahrt zum Penny-Markt fortgeführt werden. Die Erneuerung der Wittenburger Straße im Bereich zwischen der Einmündung Friedensstraße bis zur Brücke soll sich im Jahr 2016 anschließen. Die Information über diese Maßnahmen erfolgt in gesonderten Veranstaltungen. 

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