Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat die gegen Unbekannt geführten Ermittlungen wegen Raubes zum Nachteil eines mittlerweile nach Italien abgeschobenen Ghanaers eingestellt (§ 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung).
Nach dessen Angaben sollen ihn drei unbekannte männliche Täter in Schwerin in der Nacht vom 20. auf den 21.12.2014 überfallen, verfolgt, massiv geschlagen und ihm seine Brieftasche mit Inhalt mit den Worten „Ausländer raus“ weggenommen haben. Nach den durchgeführten Ermittlungen besteht allerdings der hinreichende Verdacht, dass der vermeintlich Geschädigte diese Darstellung lediglich erfunden hat, um der ihm bekannten drohenden Abschiebung zu entgehen.
So haben die Ermittlungen signifikante Widersprüche zu den Schilderungen des Anzeigeerstatters aufgezeigt. Eine Abfrage der Telefonverbindungsdaten belegt, dass dieser im fraglichen Zeitraum nicht, wie er behauptet hat, den Notruf der Polizei gewählt, sondern vielmehr über einen längeren Zeitraum mit dem Anschluss einer weiblichen Person gesprochen hat. Gleichfalls passen die von ihm behaupteten äußeren Umstände (massive Gewalteinwirkung von mehreren Personen) nicht zu dem rechtsmedizinisch festgestellten Verletzungsbild sowie der weiteren objektiven Spurenlage.
Da sich bei den Aussagen des vermeintlich Geschädigten noch weitere Widersprüche offenbarten, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Überfall von dem Anzeigeerstatter nur vorgeschoben wurde, um seinen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zu verlängern. Aufgrund dieser Umstände hat die Staatsanwaltschaft Schwerin gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat eingeleitet.