Schwerin – Die Postbank will von den meisten ihrer knapp fünf Millionen Girokonto-Kunden ab April 0,99 Euro für jeden schriftlich eingereichten Auftrag kassieren. Nur per Online- oder Telefonbanking erteilte Aufträge bleiben gebührenfrei. Ein aktuelles Bundesgerichtshof-Urteil (Az. XI ZR 174/13) zeigt: Das ist womöglich rechtswidrig. test.de sagt, wie Postbank-Kunden auf die Gebührenerhöhung reagieren sollten, und gibt Formulierungshilfen mit einem Musterbrief.
Teure Kunden im Visier
Es trifft vor allem ältere Kunden ohne Lust auf oder Zugang zu Telefon- oder Online-Banking: 0,99 Euro soll nach dem Willen der Postbank-Manager von April an jede Buchung auf der Grundlage eines schriftlich eingereichten Auftrags kosten, zu der die Bank einen Beleg verarbeiten muss. Betroffen ist die ganz große Mehrheit der knapp fünf Millionen Postbank-Kontokunden. Die Regelung soll für „Giro plus“-Konten gelten, für „Giro extra plus“-Konten bleiben Belegbuchungen weiterhin kostenlos. test.de vermutet: Die Postbank möchte Kunden loswerden, bei denen viele für die Bank aufwendige Belegbuchungen anfallen. 0,99 Euro je Buchung führen bei Konten, die ausschließlich über schriftliche Aufträge geführt werden, schnell zu enorm hohen Gebühren.
Gebühren sind womöglich rechtswidrig
Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest haben Zweifel, ob die Postbank-Gebühr rechtmäßig ist. Gerade hat der Bundesgerichtshof über die Klausel einer Volksbank geurteilt, wonach „pro Buchung“ zu zahlende Gebühren rechtswidrig sind. Direkt übertragbar ist das Urteil sicher nicht. Wolfgang Benedikt-Jansen, Rechtsanwalt der Schutzgemeinschaft für Bankkunden, kommt in einer ersten Einschätzung dennoch zum Ergebnis, dass auch die Postbank-Klausel unwirksam sein dürfte. Nach dem Urteil steht aus seiner Sicht immerhin fest, dass derartige Regeln der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegen und bei Verbraucherbenachteiligung unwirksam sind. Völlig vermeiden können Kunden Belegbuchungen nicht. Wer etwa von einer Versicherung einen Verrechnungsscheck erhält, kriegt das Geld nur, wenn er ihn bei der Bank einreicht. Kostenpunkt bei Postbank Giro plus künftig: 0,99 Euro. Die Schutzgemeinschaft will die Postbank abmahnen.
Chance zum Widerstand
Wer die neue Regelung entschieden ablehnt, muss widersprechen. Mutmaßliche Folge: Die Postbank wird ihm kündigen – vielleicht bietet die Bank ihm auch den Umstieg auf ein Konto mit Pauschalgebühr an. So verfahren große Unternehmen regelmäßig, wenn sie ihre Geschäftsbedingungen umstellen. test.de empfiehlt ohnehin: Wer auf Dauer sein Konto mit hoher Zahl schriftlicher Anträge führen will oder muss, sollte das Konto wechseln. Darauf zu setzen, dass die Postbankgebühr sich als rechtswidrig erweisen wird und das Unternehmen sie erstatten muss, ist riskant.
Zahlung unter Vorbehalt
Zweite Option für Postbank-Kunden, die ihr Konto trotz der neuen Gebühr behalten wollen: Sie widersprechen nicht, sagen der Bank aber: “Ich halte die Regelung wegen Verbraucherbenachteiligung für unwirksam und behalte mir vor, die Gebühren zurückzufordern.“ Sollten die Gerichte dann die Regelung tatsächlich kippen, ist die Erstattung samt Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz fällig. Der Musterbrief hilft Ihnen, Ihren Vorbehalt geltend zu machen.