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Sellering für Zwischenschritt bei der Rentenangleichung

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Schwerin – Ministerpräsident Erwin Sellering hat sich heute im Bundesrat für einen Zwischenschritt zur Angleichung der Renten in Ost und West ausgesprochen.

Hintergrund dieser Äußerungen ist die bei der Bildung der Bundesregierung zwischen den Regierungsparteien getroffene Vereinbarung, dass die Angleichung der Renten bis Ende 2019 abgeschlossen sein soll. 2016 will die Bundesregierung prüfen, wie weit die Rentenangleichung fortgeschritten ist und ob in einem Zwischenschritt eine Teilangleichung erfolgen soll. 

„Der aktuelle Rentenbericht der Bundesregierung zeigt, dass wir einen solchen Zwischenschritt brauchen. Denn es wird prognostiziert, dass der Rentenwert Ost bis 2018 nur sehr geringfügig auf 92,6 Prozent ansteigen wird, wenn wir den Zwischenschritt nicht gehen“, erklärte Ministerpräsident Erwin Sellering heute in der Debatte über den Rentenbericht im Bundesrat.

25 Jahre nach der Deutschen Einheit müsse die Rentenangleichung endlich abgeschlossen werden. „Eine Angleichung der Rentenwerte würde die Rentnerinnen und Rentner in den ostdeutschen Ländern besserstellen. Sie würde heute noch bestehende Unterschiede bei den Alterseinkommen abbauen und auch insgesamt zur Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West beitragen“, warb Sellering. „Für die ostdeutschen Länder hat die Rentenangleichung aber mehr als finanzielle Bedeutung. Es geht auch um die Anerkennung von ostdeutschen Lebensleistungen und um Augenhöhe im vereinten Deutschland. 25 Jahre nach der Deutschen Einheit darf es eben keinen Unterschied machen, ob jemand in Schwerin oder in Stuttgart, in Dresden oder in Düsseldorf beruflich tätig war.“

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