Schwerin – Justizminiterin Uta-Maria Kuder (CDU) verstärkt die Sozialgerichtsbarkeit in M-V bis 2020: "Mit der befristeten Hilfe werden alte Verfahren angegangen": „In der Sozialgerichtsbarkeit in Mecklenburg-Vorpommern wird aufgestockt. Damit möchte ich ermöglichen, dass die nach wie vor hohen Bestände abgebaut werden können. Bis zum Ende des Jahres 2019 werden darum insgesamt sechs Richterstellen die Sozialgerichte verstärken“, sagte Justizministerin Kuder.
„Obwohl die Zahl neuer Verfahren an den Sozialgerichten im letzten Jahr um fünf Prozent zurückgegangen ist, konnten die Altbestände nicht in ausreichendem Maße abgebaut werden. In den letzten Jahren sind die Sozialgerichte bereits mit Personal verstärkt worden, das hatte das kurzzeitig auch zu einer leichten Entspannung geführt. Zumindest die ganz alten Verfahren, die vor 2008 eingingen sind mittlerweile nahezu komplett abgebaut“, resümierte die Ministerin.
„Sechs Richterstellen sollen die Sozialgerichtsbarkeit nun noch einmal verstärken. Damit soll ein weiterer deutlicher Abbau von Altbeständen kontinuierlich gelingen. Die Sozialgerichtsbarkeit wird zudem in dieser Frist von den Einsparvorgaben des Landespersonalkonzepts 2010 ausgenommen“, so Justizministerin Kuder.
Die vier Sozialgerichte in Stralsund, Neubrandenburg, Schwerin und Rostock sowie das Landessozialgericht hatten im Jahr 2014 einen Bestand von knapp 23.000 Verfahren. Davon waren rund 80 Verfahren fünf Jahre oder älter. Älter als drei Jahre waren Ende 2014 rund 2.500 Verfahren. Erledigt wurden voriges Jahr von den 54 Richtern rund 13.500 Verfahren, die Hälfte davon betraf das SGB II. Im Schnitt betrug die Dauer eines Verfahrens am Sozialgericht 17, am Landessozialgericht 18,4 Monate.