Wismar (ots) – Im Zeitraum vom 07.02.2015 bis 09.02.2015 wurden gleich elf Fahrzeugführer festgestellt, die ohne Fahrerlaubnis oder berauscht im öffentlichen Straßenverkehr von Nordwestmecklenburg teilnahmen. Am 07.02.2015 gegen 12:00 Uhr wurde ein 38-jähriger Fahrzeugführer in Begleitung seiner Lebensabschnittsgefährtin und 2 Kindern auf der A 20 in Fahrtrichtung Rostock von der Autobahnpolizei Metelsdorf festgestellt. Der 38-Jährige war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Ein weiterer Fahrzeugführer wurde am 08.02.2015 gegen 21:30 Uhr in Rolofshagen festgestellt. Der 23-jährige Fahrzeugführer versuchte sich zunächst durch Flucht einer Verkehrskontrolle zu entziehen. Die Flucht des Fahrzeugführers endete an einem Weidezaun. Die Polizeivollzugsbeamten stellten fest, dass der 23-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Außerdem war der Pkw nicht zugelassen und der Fahrzeugführer führte eine Luftdruckpistole auf dem Beifahrersitz mit. Den Fahrzeugführer erwarten nun Anzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetzt und gegen das Waffengesetz.
In Bad Kleinen überprüfte eine Streifenwagenbesatzung in den frühen Morgenstunden des 07.02.2015 einen 35-jährigen Fahrzeugführer aus Hamburg. Nach einigen körperlichen Tests erhärtete sich der Verdacht des Führens eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln. Ein im Anschluss durchgeführter Drogenvortest verlief positiv auf Methamphetamin. Des Weiteren wurde wenige Stunden später ein 20-jähriger Fahrzeugführer in Herrnburg unter dem Einfluss von Cannabis festgestellt. Gegen beide Fahrzeugführer wurden in der weiteren Folge Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln im öffentlichen Straßenverkehr und Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gefertigt.
Drei weitere Fahrzeugführer wurden unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken festgestellt. Einer dieser Fahrzeugführer befuhr unter dem Einfluss von Alkohol die A 20 in Richtung Rostock. Aufmerksam wurden die Polizeivollzugsbeamten, weil eine 49-jährige Frau und ihr 11-jähriger Sohn an einer Autobahnabfahrt ausgesetzt wurden. Dieses "Aussetzen" erfolgte auf eigenen Wunsch, da die Insassen bemerkt hatten, dass der 74jährige Fahrzeugführer alkoholisiert war. Kurze Zeit später konnte der 74-Jährige in der Ortslage Hohen Viecheln gestoppt werden. Beim Fahrzeugführer wurde eine alkoholische Beeinträchtigung von 1,14 Promille festgestellt. In der weiteren Folge wurde eine Blutprobe im Krankenhaus entnommen und der Führerschein beschlagnahmt.