Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin am 12.02.2015 Haftbefehl gegen einen 27jährigen Mann aus Schwerin und einen 28jährigen Mann aus dem Raum Ludwigslust wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erlassen und die Untersuchungshaft angeordnet.
Beamte des Zollfahndungsamtes Hamburg hatten die Beschuldigten auf einer Zugfahrt aus Hamburg kommend zwischen Boizenburg und Ludwigslust kontrolliert. Hierbei fanden sie in einer Sporttasche ca. 5,3 Kilogramm Marihuana, welches in 20 Päckchen verpackt war. Beide Tatverdächtige führten in ihrer Bekleidung eine Sprühdose mit Pfefferspray mit sich, welches geeignet ist, Menschen erheblich zu verletzen.
Bei einer anschließenden Durchsuchung der Wohnräume der Beschuldigten fanden Zollbeamte neben typischen Dealer-/Konsumentenutensilien weitere Betäubungsmittel, u.a. Amphetamin und Extasy-Tabletten. Bei einem Tatverdächtigen wurde zudem ein Schlagring sichergestellt.
Der Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitsichführen von Gegenständen, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind, sieht Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor.
Die Staatsanwaltschaft ist gehalten, auf die Unschuldsvermutung hinzuweisen.