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IHK zu Schwerin startet Umfrage zum Mindestlohn

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Schwerin – Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der neue flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Stunde. Hierdurch ergeben sich für die Wirtschaft zahlreiche Durchführungsfragen. Die IHK zu Schwerin hat deshalb eine Umfrage gestartet, um von den größten Sorgen ihrer Unternehmen mit dem Mindestlohn konkret zu erfahren und konkrete Hilfestellungen geben zu können. „Wir möchten unseren Unternehmen zur Seite stehen und ihnen dabei helfen, den Übergang zu meistern“, so Siegbert Eisenach, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin.

Unternehmen können sich jederzeit mit ihren Erfahrungen und Problemen an die IHK zu Schwerin wenden. Die IHK zu Schwerin wird zusammen mit ihrer Dachorganisation, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), die Schwierigkeiten an die Bundespolitik herantragen, um eine schnelle und praktikable Lösung herbei zu führen, was insbesondere die umfassenden Dokumentationspflichten angeht.

Probleme und Fragestellungen bzgl. des Mindestlohns können unter der E-Mail-Adresse VARechtSteuern@Schwerin.IHK.de oder unter der Telefaxnummer 0385 / 5103 510 eingesandt werden. Ferner steht die IHK zu Schwerin unter der Rufnummer 0385 / 5103 516, Dr. Kathrin Kummer, zur Verfügung.

Inhaltsverzeichnis:

Allgemeines
Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn?
Sonderregelungen für bestimmte Branchen

Übergangslösungen per Tarifvertrag
Welche Vergütungsbestandteile gehören zum gesetzlichen Mindestlohn?
Ist der Mindestlohn abdingbar?
Weitergehende Pflichten für Arbeitgeber?
Haftet ein Unternehmer auch für Verstöße anderer Unternehmer?
Wer kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohns?


Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat unter 
""030/60280028 eine bundesweite Service-Rufnummer eingerichtet, an die Sie sich Unternehmen mit speziellen Problemen bzgl. des Mindestlohns wenden können.

Des Weiteren können weitere Informationen unter
www.der-mindestlohn-gilt.de abgerufen werden.

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