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Kein Zugang für Rollstuhlfahrer gewährleistet

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Schwerin – Mit der Verabschiedung der UN – Behindertenrechtskonvention haben die Vereinten Nationen eine eindeutige Richtung für Menschen mit Behinderungen vorgegeben. Im Mittelpunkt des Handelns steht dabei die gleichberechtigte Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.

Im Grundgesetz steht im 1. Artikel: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das bedeutet: Alle Menschen haben die gleichen Rechte. Dafür benötigen sie Respekt. Doch oft werden Menschen die anders sind, respektlos behandelt. Sie werden ausgeschlossen.

So auch in vielen öffentlichen Veranstaltungen im Schweriner Rathaus. Am 11.02.2015 musste eine Rollstuhlfahrerin wieder nach Hause fahren, weil ihr der Zutritt über die Schweriner INFORMATION verwehrt wurde.

Es wurde wieder einmal vergessen, wie schon oft in der Vergangenheit, dafür Sorge zu tragen, das auch Rollstuhlfahrer/innen an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.

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