Schwerin – Der Fachdienst Gesundheit legt vor Beginn der Badesaison die Gewässer fest, die nach den Bestimmungen der Badegewässerlandesverordnung überwacht werden sollen, und meldet sie der oberen Landesgesundheitsbehörde sowie der zuständigen Wasserbehörde.
Nach dieser Verordnung haben Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich an der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Badegewässerliste zu beteiligen.
Für die Badesaison 2015 sollen folgende Badegewässer als EU-Badegewässer mit einer großen Anzahl von Badenden in der Badegewässerliste geführt werden:
Schweriner See, Zippendorfer Strand
Schweriner See, Kalkwerder
Schweriner See, Am Reppin
Lankower See, Südufer
Lankower See, Nordufer
Ostorfer See, Kaspelwerder
Vorschläge, Anregungen und Bemerkungen richten Sie bitte bis zum 20. März 2015 an:
Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Gesundheit
Amtsärztlicher Dienst/Hygiene
PF 11 10 42
19010 Schwerin
oder an Christine Schulrath, Telefon: (0385) 545-2868, E-Mail: cschulrath@schwerin.de
Die Badegewässerliste und ein Kontaktformular sind im Internet unter www.schwerin.de, Stichwort Bürgerservice/ Ordnung und Gesundheit/ Gesundheitsamt/ Hygiene/ Badegewässerliste zu finden.