Schwerin – Für das Schuljahr 2023/2024 besteht Schulpflicht der Geburtenjahrgänge 2016/2017. Für alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 geboren wurden, beginnt der Schulbesuch in der Regel im Jahr 2023. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können aber auch Kinder eingeschult werden, die bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres sechs Jahre alt werden und dafür die körperlichen, geistigen und verhaltensmäßigen Voraussetzungen mitbringen.
Eltern können die Schulanmeldungen in der Zeit vom 1. September bis zum 28. Oktober 2022 im BürgerBüro des Stadthauses vornehmen. Termine können ab sofort im Voraus für diesen Zeitraum online unter www.schwerin.de/terminvergabe reserviert werden. Dazu ist die Dienstleistung „Schulanmeldung“ in der Rubrik Bürgerservice auszuwählen. Zusätzlich können jeweils freitags und am 3. Samstag im Monat Anmeldungen nach telefonischer Terminabsprache unter 0385 545-1111 erfolgen.
Die Kinder müssen bei der Schulanmeldung im Stadthaus nicht anwesend sein. Weitere Informationen sind unter https://www.schwerin.de/mein-schwerin/lernen/fuer-eltern/schulanmeldung/ zu finden.