Schwerin – Wo früher ein Garagenkomplex stand, wird im Stadtteil Neumühle ein kleines Wohngebiet entstehen: Acht Grundstücke für Einfamilienhäuser, für die es 164 Interessenten gab, hat die Stadt jetzt im Losverfahren vergeben. Die Landeshauptstadt ist Eigentümerin des Grundstücks in der Fasanenstraße/ Lerchenstraße. Seit dem Abbruch der Garagen im Jahr 2015 lag die 8.544 m² große Fläche brach. Mit dem Bebauungsplan Nr. 112 „Neumühle – Fasanenstraße/Lerchenstraße“ ist nun die Wohnbebauung möglich. Neben den acht Einfamilienhäusern sollen zwei Mehrfamilienhäuser entstehen.
Seit der Aufstellung des Bebauungsplanes hatten 164 Personen bzw. Familien ihr Interesse an den Grundstücken bei der Stadt bekundet. In einer ersten Vorauswahl wurden 41 Familien berücksichtigt, die in Schwerin wohnhaft und berufstätig sind, mindestens ein Kind haben und bisher kein selbstgenutztes Wohneigentum besitzen. Am Montag wurden die acht Einfamilienhausgrundstücke im Losverfahren vergeben. Die Lose wurden vom Vorsitzenden des Ortsbeirates Neumühle Martin Frank im Stadthaus gezogen. Mit dabei waren der Fachdienstleiter für Stadtentwicklung Andreas Thiele, die zuständige Sachbearbeiterin für den Bebauungsplan Cindy Rensch und eine Juristin der Stadtverwaltung. In einer zweiten Auslosungsrunde wurden acht weitere Familien als Nachrücker gezogen, falls jemand vom Kauf zurücktreten muss. „Ich begrüße diese Art der Grundstücksvergabe. Mit dem Losverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit hat die Stadt für eine transparente Vergabe gesorgt“, sagt der Ortsbeiratsvorsitzende Frank.
Derzeit wird auf der Fläche die Erschließung vorbereitet. Sie ist voraussichtlich Ende des Jahres 2023 abgeschlossen. Gebaut werden kann ab 2024.