Schwerin – Gut zwei Jahre lang waren viele Kultureinrichtungen aufgrund der Corona-Vorschriften nur eingeschränkt geöffnet und streckenweise sogar ganz geschlossen. So auch die Kinos in Deutschland. Sämtliche Corona-Auflagen sind inzwischen aufgehoben, und um den jungen Erwachsenen die Möglichkeit zu geben, die versäumten Kino- und Konzertbesuche nachzuholen, hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, kurz BKM, den KulturPass ins Leben gerufen.
Alle jungen Menschen in Deutschland, die in diesem Jahr 18 geworden sind, können ab dem Geburtstag den KulturPass beantragen und damit auf ein Guthaben in Höhe von 200,- Euro für viele Kultureinrichtungen, Museen, Lesungen und vieles mehr zugreifen – einlösbar auch im filmpalast Schwerin. „Wir freuen uns, dass den jungen Filmfans die Möglichkeit gegeben wird, Filme dort zu erleben, wo sie hingehören: auf der großen Kinoleinwand“, berichtet Theaterleiter Tim Harneit.
Der KulturPass kann einfach online beantragt werden. Benötigt wird lediglich ein Personalausweis mit Online-Funktion und die KulturPass-App, die ab dem 14.6. zum Download bereitsteht. Auch für junge Menschen in Deutschland, die keinen Personalausweis besitzen oder die nicht deutsche Staatsbürger*in sind, gibt es komfortable Lösungen, die auf der Webseite www.kulturpass-kino.de zu finden sind.
Alle Infos zum KulturPass unter www.kulturpass-kino.de und www.filmpalast.de.