Schwerin – Die Schweriner Schwimmhalle steht für alle Badegäste offen: „Wir sehen uns als wichtigen Anlaufpunkt im Freizeit- und Sportbereich in der Landeshauptstadt und auf dem Großen Dreesch. Das gilt für beeinträchtigte, gehörlose und blinde Menschen und genauso für alle in Schwerin lebenden Bürgerinnen und Bürger, unabhängig davon, wie gut sie Deutsch sprechen oder verstehen“, stellt der Leiter der Einrichtung Stefan Kuß nach dem Zwischenfall mit einem abgewiesenen Badegast am Montag klar. Er bezeichnete den Vorfall als „unsachgemäße Entscheidung“ und „bedauerlichen Einzelfall“, der jedoch nicht die grundsätzliche Arbeitsweise seiner Einrichtung widerspiegelt.
So sind die Baderegeln im Eingangsbereich der Halle in mehreren Sprachen ausgehängt – in Deutsch, Englisch, Arabisch und mittlerweile in Ukrainisch und Türkisch. Die Beschäftigten absolvieren sogar eine sechswöchige Schulung in englischer Sprache. Es werde Hilfestellung beim Auffinden der Räume gegeben sowie beim Betreten des Bades. Bei Verständigungsproblemen kommt auch der „Google-Übersetzer“ zum Einsatz. „Notfalls verständigen wir uns mit den Badegästen mit Händen und Füßen“, so Kuß.
Für ukrainische Geflüchtete gelte derzeit die Regelung, dass diese wie Schwerin-Card-Inhaber einen vergünstigten Eintritt erhalten. Hintergrund ist, dass einerseits die formellen Bescheide zum Anspruch auf Sozialleistungen in der Regel noch Zeit brauchen und andererseits Geflüchtete teils aus medizinischen Gründen das Schwimmbad aufsuchen.
Der Einzelfall vom Montag ist in der Schwimmhalle ausgewertet worden. „Ungeachtet dessen gehört zu den Sicherheitsstandards in einer Schwimmhalle ein Mindestmaß an gegenseitigem Verstehen, z.B. ob der Badegast schwimmen und im Ernstfall den Anweisungen des Badepersonals Folge leisten kann.“