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Beschädigung des Grabower Rathauses in der Silvesternacht

Tatverdächtiger vorläufig festgenommen

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Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gestern beim Amtsgericht Ludwigslust gegen einen 38 Jahre alten Mann aus Grabow Haftbefehl wegen des Verdachts des vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion beantragt.

Der Beschuldigte ist nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen dringend verdächtig, in der Silvesternacht gegen 00.15 Uhr einen Sprengsatz aus explosionsgefährlichen Stoffen auf den Treppenstufen des unter Denkmalschutz stehenden Grabower Rathauses platziert und entzündet zu haben.

Durch die Detonation des von einem weiteren Beschuldigten gefertigten, etwa autobatteriegroßen Sprengsatzes wurde die Außenverglasung von 22 Fensterflügeln des Rathauses, eine Außenlampe sowie ein Betonsockel vor der Eingangstür des Rathauses beschädigt. Zudem wurde durch die Druckwelle eine Buntglasscheibe an einem gegenüber dem Rathaus befindlichen Wohngebäude zerstört. Der am Rathaus entstandene Schaden beläuft sich nach bisherigen Schätzungen auf ca. 30.000 Euro.

Der schnelle Ermittlungserfolg beruht auf einer sofort eingeleiteten umfangreichen und intensiven Arbeit von Beamten der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin. Die Ermittler gingen dabei u.a. Hinweisen aus der Bevölkerung nach, die letztlich für die Aufklärung der Tat von entscheidender Bedeutung waren. 

Der vorgestern vorläufig festgenommene Beschuldigte hat die Tat eingeräumt. Er wird noch gestern dem Haftrichter vorgeführt.

Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.

Hinweis:
§ 308 Abs. 1 StGB (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion) –
Wer anders als durch Freisetzen von Kernenergie, namentlich durch Sprengstoff, eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sache von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

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