Schwerin (ots) – Am Gründonnerstag, dem 14.4. gegen 11.25 Uhr fuhr ein 8-jähriger Junge ukrainischer Herkunft mit seinem Fahrrad auf dem Parkplatz der Notunterkunft in der Werkstraße. Die Mutter war anwesend.
Als dort der 40-jährige Fahrer eines Pkw sein Fahrzeug aus einer Parklücke ausparken wollte, erschrak das Kind und kam zu Fall. Hierbei kam es auch zu einer Berührung mit dem Wagen.
Das Kind erlitt eine leichte Verletzung an der Nase; am Pkw entstand leichter Sachschaden.
Am Karfreitag, dem 15.4. kam es gegen 22.35 Uhr in Friedrichstahl zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden:
Eine 18-jährige Schwerinerin stieß hierbei alleinbeteiligt mit ihrem VW Up! in der Warnitzer Straße gegen die Verkehrsinsel im Kreisverkehr Brüsewitzer Straße/ Alt Meteler Straße.
Die junge Frau verletzte sich durch den Verkehrsunfall schwer und musste in ein Klinikum verbracht werden.
An ihrem Fahrzeug, das in der Folge abgeschleppt werden musste, entstand Totalschaden. Auch die Einfassung der Verkehrsinsel wurde stark beschädigt. Die Gesamtschadenshöhe wird auf ca. 15.000 Euro beziffert.
Die Erforschung der Unfallursache ist Gegenstand laufender Ermittlungen durch die Polizei.
Am Ostermontag, dem 18.4. gegen 12.40 Uhr fiel einer Zeugin der Fahrer eines Suzuki Vitara auf Grund seiner unsicheren Fahrweise auf. Die Frau rief daraufhin die Polizei.
Der 68-jährige Schweriner hatte ihr an der Kreuzung Werderstraße/ Knaudtstraße zunächst die Vorfahrt genommen, stieß im weiteren Verlauf immer wieder mit seinem Wagen gegen Bordsteine und überfuhr das Rotlicht einer Ampel.
Im Bereich der Robert-Beltz-Straße kam es erneut zu einer Rotfahrt durch den Fahrzeugführer. Hierbei sei es auch beinahe zu einer Kollision mit einem noch unbekannten Fahrradfahrer gekommen.
Des Weiteren stieß er auch mit der Beschilderung der dortigen Baustellenabsicherung zusammen und verursachte Sachschaden.
Nachdem er trotz des Unfalles seine Fahrt fortgesetzt hatte, konnte der Fahrzeugführer unter Mithilfe der Zeugin in der Lübecker Straße in Schwerin/ Lankow von der Polizei gestoppt werden.
Hierbei wurde festgestellt, dass der Fahrer alkoholisiert war. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert 1,77 Promille.
Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen, weiterhin wurde sein Führerschein sichergestellt.
Eine Strafanzeige wurde erstattet.
Der gefährdete Fahrradfahrer sowie sonstige Zeugen zum Sachverhalt werden gebeten, sich unter den Telefonnummern 0385/5180-2224 oder -1560 sowie über die Internetwache www.polizei.mvnet.de bei der Polizei zu melden.
Die Schweriner Polizei war am vergangenen Wochenende neben dem geschilderten Unfallgeschehen auch bei der Feststellung mehrerer Trunkenheitsfahrten gefordert:
In 4 Fällen wurden Anzeigen wegen Verstoßes gegen die Promillegrenze im Bereich von Ordnungswidrigkeiten gefertigt. In 5 weiteren Fällen waren die festgestellten Werte so hoch, dass Blutprobenentnahmen angeordnet und Strafanzeigen gefertigt wurden.
Bei den beanstandeten Fahrzeugführerin handelte es sich in 4 Fällen im die Fahrer von Pkw, in einem Fall um den Fahrer eines Transporters sowie in 4 Fällen um die Führer von E-Scootern.