Schwerin – Im Zusammenhang mit dem vierspurigen Ausbau „An der Crivitzer Chaussee“ und damit einhergehender geänderter Verkehrsführungen, wurde stadtauswärts vor dem Kreuzungsbereich An der Crivitzer Chaussee/ Alte Crivitzer Landstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer angeordnet.
Die Landeshauptstadt Schwerin macht darauf aufmerksam, dass auch die stationäre Geschwindigkeitsmessanlage darauf abgestimmt wurde. Auf die Baustelle und auf die Geschwindigkeitskontrolle wird durch Beschilderungen vorher ausdrücklich hingewiesen. Zur Vermeidung von Unfällen, wird darum gebeten, die Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten.