Schwerin – Weihnachten ist die Zeit des Gebens und der Freude: Was könnte schöner sein, als mit einer Spende nicht nur einem, sondern gleich vielen Menschen in Schwerin ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern? Die Bürgerstiftung Schwerin lädt die Schwerinerinnen und Schweriner ein, in der besinnlichen Jahreszeit ein Zeichen der Solidarität zu setzen und dazu beizutragen, dass auch im Jahr 2025 zahlreiche gemeinnützige Projekte realisiert werden können, die unsere Stadt und ihre Gemeinschaft bereichern.
Im Jahr 2025 möchte die Bürgerstiftung wieder möglichst viele Vorhaben in den Bereichen Jugend, Kultur, Altenhilfe, Sport, Bildung und Erziehung, Toleranz, Völkerverständigung, demokratisches Staatswesen und bürgerschaftliches Engagement fördern. „Unsere Stiftung lebt von der Großzügigkeit der Menschen in Schwerin. Jede Spende, ob groß oder klein, hilft uns, die Vielfalt an förderungswürdigen Projekten zu unterstützen und das gesellschaftliche Leben in unserer Stadt nachhaltig zu stärken“, erklärt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Bürgerstiftung Stephan Nolte.
Im letzten Jahr wurden Förderanträge im Gesamtwert von über 93.000 Euro eingereicht. Angesichts der großen Nachfrage ist es jedoch nicht möglich, alle eingereichten Projekte zu unterstützen. So steht der Bürgerstiftung im kommenden Jahr insgesamt eine Fördersumme von 13.000 Euro zur Verfügung. Deshalb sind Spenden und Zustiftungen zum Kapital der Stiftung besonders wichtig.
Die Bürgerstiftung wurde aus den Überschüssen der Bundesgartenschau 2009 gegründet und verfügt über ein Stiftungskapital von 1,6 Millionen Euro. Ziel der Stiftung ist es, durch private Zustiftungen und Spenden nachhaltig Mittel für lokale Projekte bereitzustellen. „Nur durch zusätzliche Unterstützung können wir auch künftig einen wesentlichen Beitrag zur Förderung von Vielfalt und Zusammenhalt in Schwerin leisten“, betont Nolte.
Aufruf zur Projektförderung für 2025
Vereine und Organisationen, die im Jahr 2025 ein förderungswürdiges Projekt umsetzen möchten, können ihre Anträge bis zum 31. Januar 2025 einreichen. Ein Antragsformular und weitere Informationen stehen auf der Website der Bürgerstiftung unter www.schweriner-buergerstiftung.de zur Verfügung.