Rostock/Schwerin/Meinigen (ots) – Nachdem durch die Bundespolizisten in den Monaten Mai und Juni insgesamt acht Personen in Rostock festgenommen werden konnten, die alle mit Haftbefehl gesucht wurden, waren es am vergangenen Wochenende wiederum drei Männer mit offenen Haftbefehlen.
Wegen Sachbeschädigung, Wohnungseinbruchsdiebstahl und der Entziehung von elektrischer Energie wurde im Mai 2019 ein Deutscher durch das Amtsgericht Schwerin zur Zahlung einer Geldstrafe von 1.350,- Euro rechtskräftig verurteilt. Da der 68-Jährige dieser Zahlung bisher nicht nachgekommen war, wurde er von der Staatsanwaltschaft Schwerin zur Festnahme ausgeschrieben. Nach seiner Festnahme am Hauptbahnhof Rostock, bat er die Bundespolizisten ihn zur Postbank zu begleiten, um die geforderte Geldsumme abheben zu können. Nach Zahlung der Geldstrafe wurde er vor Ort entlassen und entging so einer 45-tägigen Haftstrafe.
Den Weg in die Haftanstalt antreten musste am Samstag, den 23.Juli 2022 ein 60-jähriger Deutscher. Dieser wurde ebenfalls durch die Bundespolzisten am Hauptbahnhof kontrolliert. Hierbei stellten sie fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Meinigen vom Juni 2022, nach Verurteilung durch das Amtsgereicht Eisenach, wegen des Erschleichens von Leistungen vorlag. Die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.920,- Euro konnte er nicht zahlen und muss nunmehr eine 48-tägige Haft verbüßen.
Ebenfalls am Samstag nahmen die Bundespolizisten einen 16-jährigen Syrer fest. Das gegen den Syrer ein Haftbefehl vorlag, konnten die Beamten bei seiner Kontrolle am S-Bahnhaltepunkt Lütten-Klein ermitteln. Dieser war seiner anberaumten Hauptverhandlung wegen Sachbeschädigung im Juni 2022 unentschuldigt ferngeblieben und wurde daraufhin vom Amtsgericht Rostock zur Festnahme ausgeschrieben.
Nach seiner Vorführung bei Haftrichter erfolgte die Zuführung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt.