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Diebstahl eines Defibrillators führt zu Ermittlungsverfahren

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Schwerin – Am vergangenen Sonntag, den 13. August 2023, informierte der Zugbegleiter des ICE 1074 von Hamburg nach Greifswald die Bundespolizei über das Vorhandensein einer weiblichen Person im Zug, die weder einen gültigen Fahrausweis besaß noch bereit war, ihre persönlichen Daten für eine Nachlöse anzugeben.

Nach der Ankunft des Zuges am Hauptbahnhof Rostock nahmen die Bundespolizeibeamten die 51-jährige Deutsche in Gewahrsam. Sie verweigerte auch gegenüber den Beamten die Angabe ihrer Personalien und zeigte wenig Kooperationsbereitschaft. Angesichts dieser Situation wurde die Frau in das dienstliche Fahrzeug gebracht. Während des Vorfalls setzte sie sich mehrfach auf den Boden und gab an, Atemprobleme zu haben. Ein Rettungswagen wurde gerufen, um ihren Gesundheitszustand zu überprüfen. Die medizinischen Fachkräfte stellten jedoch keine gesundheitlichen Probleme fest.

Während der weiteren Untersuchung fanden die Beamten bei der Frau einen Defibrillator, den sie eigenen Angaben zufolge bei ihrer Entlassung aus einer Schweriner Klinik mitgenommen hatte. Nach Überprüfung stellte sich heraus, dass sie tatsächlich am selben Tag aus der Klinik entlassen worden war und ein Defibrillator aus der Klinik fehlte, vermutlich gestohlen.

Der Defibrillator, mit einem geschätzten Wert von etwa 2.500 Euro, wurde sichergestellt und wird der Klinik zurückgegeben. Gegen die Frau wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Diebstahls, der Beeinträchtigung von Nothilfemitteln, dem Erschleichen von Leistungen und der falschen Namensangabe eingeleitet.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte die Frau ihre Reise fortsetzen.

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