Schwerin (ots) – Die Schweriner Staatsanwaltschaft führt gemeinsam mit der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin ein Ermittlungsverfahren gegen einen 53-jährigen pakistanischen und 48-jährigen deutschen Staatsbürger, beide wohnhaft in Schwerin, wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Ausgangspunkt für die Ermittlungen war eine Verkehrskontrolle am Neujahrsmorgen aufgrund unsicherer Fahrweise des 48-jährigen Beschuldigten, bei dem Beamte des Polizeihauptreviers Schwerin einen Atemalkoholwert von mehr als 1,5 Promille feststellten.
Bei weiteren Durchsuchungsmaßnahmen wurden mehrere Kilogramm Amphetamine und Marihuana in seinem PKW gefunden. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft Schwerin gestern weitere Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt, unter anderem in einem Schweriner Restaurant, und den 53-jährigen Beschuldigten festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, die aufgefundenen Betäubungsmittel bei dem 48-jährigen Beschuldigten gelagert zu haben, um diese gewinnbringend zu veräußern.
Beide Beschuldigte befinden sich aufgrund in dieser Sache erlassener Haftbefehle des Amtsgerichts Schwerin in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen dauern an und es wird darauf hingewiesen, dass die Unschuldsvermutung gilt.