Schwerin (ots) – Die Beamten des Polizeihauptreviers Schwerin haben am Donnerstag Morgen im Rahmen der Schulwegsicherung den Straßenverkehr vor der Fritz-Reuter-Grundschule in der Von-Thünen-Straße sowie vor der Heinrich-Heine-Schule in der Amtstraße in den Blick genommen. Erfreuliches Zwischenergebnis hier: Bei begleitenden Geschwindigkeitsmessungen wurden keine Verstöße durch Kraftfahrer im Schulumkreis festgestellt. Allerdings waren Fahrzeugführer in zwei Fällen verbotswidrig mit dem Handy in der Hand unterwegs; in drei Fällen waren erforderliche Sicherheitsgurte nicht angelegt worden.
Entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
Im Verlauf des weiteren Tages hat die Schweriner Polizei ihre Geschwindigkeitsmessungen im Stadtgebiet fortgesetzt. Dabei kam es zur Feststellung von insgesamt 49 Geschwindigkeitsverstößen.
Aber auch der Kontrolldruck in Bezug auf die Einhaltung anderer Verkehrsvorschriften wurde gestern von der Polizei aufrecht erhalten.
Das führte gegen 11 Uhr am Grünen Tal zur Kontrolle eines ukrainischen Wagens, der mit mehreren Personen besetzt war. Im Verlauf der Maßnahme stellten die Beamten fest, dass der 28-jährige ukrainische Fahrer aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim ohne Fahrerlaubnis unterwegs war und offensichtlich unter Betäubungsmitteleinfluss stand. Das Fahrzeug wies zudem erhebliche Mängel auf, so dass auf Veranlassung der Polizei eine unmittelbare Vorführung bei einer technischen Prüfstelle erfolgte. Der Wagen wurde nach Begutachtung unverzüglich aus dem Verkehr gezogen. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen; er wird sich nun in einem Strafverfahren zu verantworten haben und die Kosten des Verfahrens tragen müssen.
Am Freitag Morgen gegen 2.30 Uhr schließlich stoppten die Beamten einen 47-jährigen Deutschen aus Schwerin mit seinem Wagen im Stadtteil Neu Zippendorf.
Der Mann legte einen polnischen Führerschein vor. Bei der Prüfung der Fahrerlaubnis stießen die Beamten auf Ungereimtheiten. Gegenstand laufender Ermittlungen ist es nun, ob die Erteilung der Fahrerlaubnis unter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgte und der Mann in Deutschland rechtmäßig Kraftfahrzeuge führen darf. Sollte das Ergebnis negativ ausfallen, wird von der Polizei Strafanzeige erstattet.