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Fahrerin mit Haftbefehl bei Verkehrskontrolle in Schwerin festgenommen

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Schwerin (ots) – Die Polizei in Schwerin warnt Fahrzeugführer, den Wechsel der Versicherungskennzeichen seit dem 1. März zu beachten. Im Zuge der täglichen Verkehrsüberwachung hat die Polizei nicht nur die Verkehrsteilnehmer im Blick, sondern auch die Fahrzeuge. Für eine 41-jährige Frau aus Schwerin endete eine solche Kontrolle gestern hinter Gittern.

Bei der Überprüfung eines E-Scooters fiel den Beamten auf, dass anstelle des für das Jahr 2024 gültigen blauen Kennzeichens ein schwarzes angebracht war. Eine genaue Untersuchung ergab, dass die Fahrerin per Haftbefehl gesucht wurde, da ihre Bewährungsstrafe wegen wiederholten Betrugs widerrufen wurde. Die Frau wurde festgenommen und muss nun mehr als 400 Tage in einer Justizvollzugsanstalt verbringen.

Zusätzlich müssen sich drei weitere Fahrer von E-Scootern seit gestern ebenfalls wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. In solchen Fällen leitet die Polizei ein Strafverfahren ein, das den Fahrern im weiteren Verlauf eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe droht.

Die Polizei erinnert eindringlich daran, sich vor Fahrtantritt von der ordnungsgemäßen Kennzeichnung des Fahrzeugs zu überzeugen oder diese gegebenenfalls zu korrigieren. Es ist wichtig, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

QuellePOL-SN
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