Schwerin – Am gestrigen Sonntag, den 27.8., musste ein 34-jähriger Deutscher den Weg in die Justizvollzugsanstalt antreten. Eine Streife der Bundespolizei traf den Mann gegen 7.30 Uhr schlafend auf dem Hauptbahnhof Schwerin an. Bei der Kontrolle und Überprüfung der Personaldaten stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann zwei Haftbefehle und ein Vollstreckungsauftrag vorlagen.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig suchte den Mann zum einen wegen der Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 345 Euro, zu der er vom Amtsgericht Leipzig im Oktober 2020 wegen Geldwäsche rechtskräftig verurteilt wurde. Da er die Strafe nicht bezahlt hatte, sollte er eine 23-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Zum anderen lag ein weiterer Haftbefehl vor, der im Oktober 2021 vom Amtsgericht Leipzig erlassen wurde. Dieser ordnete die Sicherungshaft an, da der 34-Jährige ohne ausreichende Entschuldigung der anberaumten Hauptverhandlung wegen des Verdachts des dreifachen Computerbetrugs ferngeblieben war. Zudem lag ein Vollstreckungsauftrag der Staatsanwaltschaft Leipzig vor, der die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 2.200 Euro anordnete.
Die Bundespolizisten lieferten den Mann daraufhin in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt ein.