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Keine Kindereisepässe mehr

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Schwerin – Der Kinderreisepass wird zum 1.1.2024 ersatzlos abgeschafft. Auch die Aktualisierung/Verlängerung von noch gültigen Kinderreisepässen ist dann nicht mehr möglich.

Ab dem 1.1.2024 können für Kinder, auch für Säuglinge, im Dokumentenservice der Stadtverwaltung nur noch Personalausweise oder Reisepässe ausgestellt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten noch bis zu ihrem Ablauf die Gültigkeit und können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden.

Als Ausweisdokumente für Kinder kommen künftig Personalausweise bei Reisen innerhalb der EU in Betracht, bei Reisen außerhalb der EU benötigt jedes Kind wie auch die Eltern einen regulären Reisepass. Im Gegensatz zum Kinderreisepass werden Personalausweise und Reisepässe nicht direkt ausgehändigt. Nach aktuellem Stand haben Personalausweise und Reisepässe eine Lieferzeit von mehreren Wochen. Aufgrund der Abschaffung des Kinderreisepasses wird von einem erhöhten Aufkommen an Dokumentenbestellungen spätestens ab 2024 ausgegangen.

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