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Landeshauptstadt kündigt Kontrollen in Spielhallen und Gaststätten an

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Schwerin – Mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages im Jahr 2021 wurde der Suchtprävention mehr Bedeutung beigemessen. Der Gesetzgeber hat Vorgaben zur Früherkennung von Spielsucht getroffen und eine zentral geführte Sperrdatei mit dem Namen „OASIS“ eingeführt. Die Abkürzung steht für die „Online-Abfrage Spielerstatus“. Betreiber von Glücksspielgeräten sind danach verpflichtet, den Status eines Spielers über das bundeseinheitlich zu nutzende System zu prüfen und notfalls den Zugang zum Glücksspiel zu verhindern.

„Wir haben die Betreiber von Glücksspielgeräten auf die Rechtslage im letzten Jahr noch einmal gesondert hingewiesen. Spielhallenbetreiber, aber auch Gastronomen, die in ihren Räumlichkeiten Glücksspielgeräte aufgestellt haben, sind nunmehr verpflichtet, die Identität jeder spielwilligen Person festzustellen und einen Abgleich mit der Sperrdatei „OASIS“ durchzuführen.

Durch die Abfragen der Spielerdaten soll verhindert werden, dass Spielsüchtige durch einfachen Ortswechsel lokale Sperren umgehen können. Unser Ordnungsamt wird daher in den kommenden Wochen und Monaten die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Verhinderung von Spielsucht verstärkt kontrollieren“, sagt Ordnungsdezernent Silvio Horn. In der Landeshauptstadt gibt es 13 Spielhallen und ca. 40 Gaststätten in denen Spielgeräte aufgestellt sind.

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